Wie Sie Ihr Russland-Geschäft in Krisenzeiten absichern können

Wie den Medien entnommen werden kann, beabsichtigt die Europäische Union weitere weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland anzuordnen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird aktuelle Informationen zu diesen Finanz- und Wirtschaftssanktionen schnellstmöglich veröffentlichen.
Der Russland-Ukraine-Konflikt verursacht große Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftlichen Beziehungen der in Russland aktiven Unternehmen. An dieser Stelle finden Sie daher unsere Empfehlungen zur Vertragsgestaltung mit Russland.

Musterklausel verwenden

Als Hilfestellung für die Vereinbarung aufschiebend bedingter Verträge, empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (Stand März 2021, wird zur Zeit überarbeitet) eine entsprechende Musterklausel in den Vertrag aufzunehmen, welche das Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse absichert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Musterklausel lediglich um eine rechtlich unverbindliche Version handelt, welche eine eigenverantwortliche Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Durch Verwendung dieser Musterklausel machen Sie jedenfalls deutlich, dass Sie sich über das Bestehen  (eventueller) Genehmigungserfordernisse im Klaren sind und eine rechtliche Bindung nur eingehen wollen, wenn die konkret erforderliche Genehmigung erteilt wird.
Musterklausel:

Deutsch
Es wird vereinbart, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen dieses Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Deutschland, die erforderliche(n) Genehmigung(en) für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und/oder die Ausfuhr der unter ... bezeichneten Güter/Technologien zur Verwendung in Russland alternativ an ... (Russische Person/Organisation/Einrichtung) erteilt.

Englisch
It is hereby expressively stated that the legally binding conclusion of this contract is subject to the condition precedent that a prior authorization for the sale, supply,
transfer, and/or export of the goods/technology listed in section ... for use in Russia alternatively to ... (Russian person, entity or body) is granted by the Office of Economic
Affairs and Export Control (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Germany.

Sanktionslistenprüfung

Bitte denken Sie auch an die ensprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren. 
Die Liste der EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Unter Beachtung der obigen EU-Resolution 881/2002 kann hier eine Prüfung von verdächtigen Personen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden. Justizportal des Bundes und der Länder
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie aktuell recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen.

Aussetzung von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen)

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen), Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von staatlichen Garantien bearbeitet.
Weitere Informationen, Fragen und Anworten sowie Online-Veranstaltungen zu dem Thema stellt das AGA-Portal auf Ihrer Internetseite zur Verfügung.