Reisewarnungen

Reisewarnungen Ukraine & Russland

Ukraine

Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen in die Ukraine und fordert zur Ausreise auf:
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Sie erreichen die Krisenhotline des Auswärtigen Amts unter +49 (0) 30 / 5000 3000.

Russland

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist durch bilaterale Luftraumsperrungen und Einstellung des Flugbetriebs durch Fluggesellschaften zunehmenden Einschränkungen ausgesetzt. Seit Sonntag, dem 27. Februar 2022 besteht für den deutschen Luftraum ein Einflugverbot für russische Luftfahrzeuge.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in Russland derzeit nur eingeschränkt möglich.
Vom 24. Februar 2022 bis zunächst 2. März 2022 sind acht Flughäfen in Südrussland geschlossen worden: die Flughäfen in Rostow, Krasnodar, Anapa, Gelendschik, Belgorod, Orel, Kursk und Woronesch. Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
  • Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)

In die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes können sich alle deutschen Staatsbürger eintragen, die sich vorübergehend im Ausland befinden. Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushaltes – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit – können als Begleitperson eingetragen werden. Die Registrierung wird allen Deutschen empfohlen - unabhängig vom Ort und der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Über die Registrierung können die Auslandsvertretungen mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt treten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes.