Hilfsprogramme für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Hilfsprogramme des Bundesministeriums für Finanzen

Die Bundesregierung unterstützt vom Ukrainekrieg betroffene Firmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Konfliktes und der Sanktionen abzufedern.
Die wichtigsten Ziele bestehen darin, Firmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen und den Preisanstieg bei Erdgas und Strom in energie- und handelsintensiven Branchen zu dämpfen. Der Schutzschirm wird zum 1. Juni 2022 starten und zunächst auf ein Jahr befristet sein. Er besteht aus fünf Bestandteilen:
  • Kreditprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Erweiterungen bei Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen
  • Befristeter Zuschuss für Unternehmen, die unter hohen Energiekosten leiden
  • Zielgerichtete Eigenkapital- und hybriden Kapitalhilfen
  • Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen

Wirtschaftshilfe für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen durch KfW-Sonderprogramm


Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 fördert die KfW Unternehmen und freiberuflich Tätige, die unter bestimmten Auswirkungen des Ukraine-Krieges leiden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW