Firmengründung, Mitarbeiter und Investitionen
Rechtsformwahl
Ausländische Unternehmen wählen fast immer die Corporation (Kapitalgesellschaft, Haftungsbeschränkung, vergleichbar GmbH/AG). Alternativen: Zweigniederlassung (Branch) – steuerlich oft ungünstig wegen 25 Prozent Branch Tax (DBA-reduziert auf 5 Prozent) und voller Haftung der Muttergesellschaft; Partnerships und Joint Ventures für Projektgeschäft.
Bund oder Provinz? Eine Gründung nach dem Canada Business Corporations Act (CBCA) ermöglicht bundesweiten Namensschutz, verlangt aber, dass mindestens 25 Prozent der Directors in Kanada ansässig sind – bei weniger als vier Directors mindestens einer. Corporations Canada Viele Provinzen, darunter Ontario, Alberta, British Columbia, Québec und Nova Scotia, haben das Residenzerfordernis abgeschafft, sodass ein rein deutsch besetzter Vorstand möglich ist. Ackah Law In der Praxis gründen deutsche Mittelständler daher meist in Ontario oder BC und registrieren sich bei Bedarf extra-provinziell in weiteren Provinzen.
Ablauf (typisch 1–2 Wochen, Kosten im niedrigen vierstelligen CAD-Bereich zzgl. Anwalt):
- Namensprüfung (NUANS-Report) oder nummerierte Gesellschaft.
- Articles of Incorporation einreichen (online), Satzung (By-laws), Erstbeschlüsse.
- Business Number bei der CRA, Konten für Körperschaftsteuer, GST/HST, Lohnsteuer (Payroll) und Import-Export (RM).
- Provinzregistrierungen: Sales Tax (PST/QST), Arbeitsunfallversicherung (z. B. WSIB Ontario, CNESST Québec), Employer Health Tax (Ontario, BC).
- Bankkonto – oft die größte praktische Hürde; persönliche Anwesenheit eines Zeichnungsberechtigten wird häufig verlangt.
- Register wirtschaftlich Berechtigter (CBCA seit 2024 öffentlich einsehbar).
Kein Mindestkapital; Directors haften persönlich für bis zu sechs Monatslöhne und nicht abgeführte Lohnabzüge. Corporations Canada
Mitarbeiter einstellen
Arbeitsrecht ist Provinzsache (Employment Standards Acts); bundesrechtlich geregelt sind nur Banken, Telekommunikation, Luft- und Schienenverkehr.
- Mindestlöhne 2026: Bund 18,15 CAD; British Columbia 18,25 CAD (seit 1. Juni 2026); Ontario 17,95 CAD ab 1. Oktober 2026; Nova Scotia 17,00 CAD; Alberta 15,00 CAD; Nunavut 20,17 CAD. ESDC Gehälter für Fachkräfte liegen weit darüber; der Fachkräftemangel in Technikberufen ist ausgeprägt.
- Arbeitsvertrag: Schriftform nicht zwingend, aber dringend empfohlen; Kündigungsklauseln, die nur das gesetzliche Minimum gewähren, werden von Gerichten (v. a. Ontario) oft verworfen – dann gilt „reasonable notice“ nach Common Law (bis zu 24 Monate Gehalt bei langjährigen Führungskräften). Kein Kündigungsschutz nach deutschem Muster, aber hohe Abfindungsrisiken.
- Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zu CPP/QPP (Rente), EI (Arbeitslosenversicherung), Arbeitsunfallversicherung, Employer Health Tax; insgesamt typischerweise 8–12 Prozent – deutlich unter deutschem Niveau. Betriebliche Zusatzkrankenversicherung (Dental, Medikamente) ist marktüblich.
- Urlaub: gesetzlich 2 Wochen (3 ab 5 Jahren) plus 9–10 Feiertage; Markt üblich 3–4 Wochen.
- Québec: Französisch als Arbeitssprache; Unternehmen ab 25 Beschäftigten müssen sich beim Office québécois de la langue française registrieren.
- Neu 2026: Gleichbehandlungsregeln für Arbeitnehmer (siehe GTAI-Rechtsbericht vom 16.09.2026). GTAI
Mitarbeiter entsenden
| Zweck | Instrument | Hinweis |
| Kundenbesuch, Verhandlung, Messe, Service unter Garantie | Business Visitor (eTA) | keine Arbeitserlaubnis, kein kanadisches Gehalt |
| Konzernentsendung | Intra-Company Transfer (ICT) | LMIA-frei; 12 Monate ununterbrochene Vorbeschäftigung in letzten 3 Jahren |
| Entsendung aus EU-Konzern | CETA-Kategorien | Führungskräfte, Spezialisten, Graduate Trainees, Investoren, Vertragsdienstleister |
| Lokale Neueinstellung aus Ausland | LMIA / Global Talent Stream | Arbeitsmarktprüfung, 2–8 Wochen |
CETA erlaubt konzerninterne Transfers von Führungskräften, Spezialisten und Graduate Trainees ohne Labour Market Impact Assessment. IRCC Für den allgemeinen ICT gilt eine zwölfmonatige ununterbrochene Vorbeschäftigung in den letzten drei Jahren; der Transferee muss über die kanadische Gesellschaft nach lokalen Standards vergütet werden. CanX Global Für Montage- und Inbetriebnahmeeinsätze nach Kaufvertrag existiert eine eigene Arbeitserlaubnisbefreiung (After-Sales Service), die eng auszulegen ist – Installation durch Dritte oder Bautätigkeiten fallen nicht darunter.
Sozialversicherung und Steuern bei Entsendung: Das deutsch-kanadische Sozialversicherungsabkommen erlaubt den Verbleib in der deutschen Rentenversicherung (Entsendebescheinigung, in der Regel bis 60 Monate); mit Québec besteht ein separates Abkommen. Kranken- und Unfallversicherung sind privat abzusichern, da das Abkommen diese Zweige nicht erfasst. Steuerlich gilt die 183-Tage-Regel des DBA nur, wenn der Arbeitgeber nicht in Kanada ansässig ist und keine kanadische Betriebsstätte den Lohn trägt; ansonsten greift Regulation 102 (siehe Recht & Steuern).
Investitionen und Investitionskontrolle
Der Investment Canada Act verlangt für jede Übernahme eines kanadischen Unternehmens durch Nicht-Kanadier mindestens eine Anzeige; eine „Net Benefit“-Prüfung greift für private Investoren aus Handelsabkommensstaaten wie Deutschland 2026 erst ab 2,179 Mrd. CAD Unternehmenswert (WTO-Investoren 1,452 Mrd. CAD; indirekte Erwerbe 50 Mio. CAD Vermögenswert). ISED Unabhängig von Schwellen kann jede Investition auf nationale Sicherheit geprüft werden; Staatsunternehmen und Investments in kritische Rohstoffe unterliegen verschärfter Kontrolle. Kulturelle Sektoren (Verlage, Film) haben Sonderregeln. Greenfield-Investitionen sind nur anzeigepflichtig.
Investitionsanreize:
- SR&ED-Programm: Steuergutschrift von 15 Prozent (Bund) für Forschung und Entwicklung, zuzüglich Provinzgutschriften (z. B. Québec, Ontario); eine der großzügigsten F&E-Förderungen der OECD.
- Clean Technology / Clean Hydrogen / CCUS Investment Tax Credits: rückzahlbare Gutschriften von 15 bis 40 Prozent auf Investitionen in saubere Technologien, Wasserstoff und Kohlenstoffabscheidung (Bundesebene).
- Reduzierter Bundessatz 7,5 Prozent für Hersteller emissionsfreier Technologien.
- Provinzprogramme: Investissement Québec (Darlehen, Beteiligungen), Invest Ontario Fund, Alberta Petrochemicals Incentive, Strategic Innovation Fund (Bund) für Großprojekte.
- Standortvorteile: niedrige Industriestrompreise aus Wasserkraft (Québec, Manitoba, BC), hochqualifizierte, einwanderungsgeprägte Arbeitskräfte, Marktzugang zu USA/Mexiko (CUSMA, derzeit unter Vorbehalt) und EU (CETA) – kein anderes G7-Land hat Freihandelsabkommen mit allen anderen G7-Staaten.
Investitionsschutz: Die CETA-Kapitel zu Investitionsschutz und Investitionsgerichtshof sind noch nicht in Kraft. Bis zur vollständigen Ratifizierung gilt für deutsche Investoren das kanadische Rechtssystem, das als verlässlich und investorenfreundlich gilt; ein bilateraler Investitionsschutzvertrag Deutschland–Kanada besteht nicht.