Europa
Frankreich
Einführung einer EPR-Registrierungsnummer ab 2022 und Erweiterung der Produktgruppen
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen seit 2022 eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.
Aktuell verzeichnet Frankreich 12 EPR-Meldeverfahren, zuletzt wurden diese um die Produktkategorien Spielzeug, Sportartikel sowie Garten- und Heimwerkartikel erweitert.
Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die
- in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
- Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
- ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
Gerade in Ansehung der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden. Amazon informiert über die EPR Registrierung auf ihrer Internetseite.
Wie Sie die EPR-Registrierungsnummer erhalten sowie die wichtigsten Informationen zum Thema hat die AHK Frankreich sowie die IT-Recht-Kanzlei zusammengefasst.
Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich unterstützt Importeure, Hersteller und Vertriebsorganisationen als zentrale Anlaufstelle in ihrer Produktverantwortung und den daraus resultierenden Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten in Frankreich und auch anderen europäischen Ländern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung eines individuellen Beratungsgespräches erhalten Sie hier.
Schweiz
e-Vignette ab Dezember erhältlich
Bereits seit August bietet die Schweiz die Möglichkeit, alternativ zur gewohnten Klebevignette eine “e-Vignette” zu nutzen. Diese wird online erworben und ist digital dem Nummernschild zugeordnet. Die e-Vignette für 2024 ist ab 1. Dezember erhältlich. Sie kostet – ebenso wie die Klebe-Vignette – 40 Franken bietet jedoch eine Reihe von Vorteilen. Umfangreiche Informationen gibt es bei den “FAQ” des Schweizer Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), erhältlich ist die e-Vignette im Webshop.
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen
Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Allgemein gilt, wer zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist, muss sich unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizerischen Steuerverwaltung anmelden und außerdem:
- einen Fiskalvertreter bestellen,
- eine Sicherheitsleistung erbringen (Bankbürgschaft bei einer in der Schweiz ansässigen Bank oder durch Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung),
- in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Ob ein Unternehmen ab 2018 oder 2019 mehrwertsteuerpflichtig wird, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. dem Ort der Lieferung bzw. dem Ort der Dienstleistung ab. Folgendes Merkblatt soll eine erste Orientierung für die deutschen Unternehmen zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz geben.
Großbritannien/Brexit
Großbritannien hat die Europäische Union am 1. Februar 2020 verlassen. Mit der Übergangsperiode wurden die Auswirkungen des britischen Austritts aus der EU bis zum Jahresende zunächst abgefedert. Gelingt keine Einigung über ein Folgeabkommen, ist das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 ein Drittland.
Damit wären sowohl der freie Waren- und Personenverkehr als auch die Dienstleistungsfreiheit für deutsche Unternehmen nicht mehr gewährleistet. Lesen Sie im nachfolgenden Artikel, was sich ab 2021 für Unternehmen in den einzelnen Bereichen ändert.
Plastiksteuer
Das Vereinigte Königreich führt ab April 2022 eine Steuer auf Plastikverpackungen ein.
Hersteller und Importeure, die mehr als zehn Tonnen Kunststoffverpackungen innerhalb von zwölf Monaten produzieren beziehungsweise einführen, sind zur Registrierung verpflichtet. Bei der Berechnung müssen auch Verpackungen, die bereits Waren enthalten, berücksichtigt werden.
Wird die Schwelle von zehn Tonnen nicht überschritten, sind dennoch gewisse Dokumentationspflichten einzuhalten. Sie dienen unter anderem als Nachweis für die Nicht-Überschreitung der Mengengrenze.
Vorrangig verantwortlich stellt der britische Gesetzgeber den britischen Importeuer (falls vorhanden) in die Pflicht sich beim HMRC registrieren zu lassen. Deutsche Unternehmen sind aber verpflichtet, Informationen in Bezug Recyclinganteil und Gewicht Buch zu führen und dem britischen Importeur diese Daten zur Verfügung zu stellen. Die Steuer beträgt 200 Britische Pfund pro Tonne (ca. 239 Euro). Weiterführende Informationen bietet der Leitfaden der britischen Regierung.
Die Steuer wird nicht erhoben, wenn die Kunststoffverpackung mindestens 30 Prozent recyceltes Plastik enthält. Eine Registrierung ist unter Umständen dennoch notwendig, wenn der Schwellenwert von 10 Tonnen innerhalb von zwölf Monaten überschritten wird. Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel auch für Transportverpackungen oder wenn die Verpackung Bestandteil der Ware ist (z.B. Teebeutel).
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der AHK Großbritannien.