Asien/Pazifik
Asiatisches Handelsabkommen RCEP
Das Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (kurz RCEP) ist ein ASEAN-getriebenes Abkommen, das 15 Mitgliedstaaten umfasst und auf fast 30 Prozent der Weltwirtschaftsleistung, -handel und -bevölkerung entfallen. Mitgliedstaaten sind die zehn ASEAN-Länder (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) sowie Australien, China, Japan, Neuseeland und Südkorea.
Ziel des Abkommens ist primär der Abbau von tarifären Handelshemmnissen. Etwa 90 Prozent aller Zölle sollen in den kommenden 20 Jahren abgebaut werden.
Nach 31 Verhandlungsrunden und acht Jahren Vorbereitung ist das größte Freihandelsabkommen der Welt am 1. Januar 2022 ist RCEP in Kraft getreten.
Bedeutung für deutsche Unternehmen:
Die RCEP-Staaten sind für die EU wichtige Handelspartner. Im Jahr 2019 betrugen die Importe aus den RCEP-Mitgliedsländern in die EU 31.5 Prozent. 20 Prozent der EU-Exporte gingen in RCEP-Länder. Der asiatisch-pazifische Raum war bisher ein wichtiger Absatzmarkt für technisch anspruchsvolle Güter. Für die EU könnte das RCEP-Abkommen eine Herausforderung in ihrer bisher wettbewerbsstarken Position technischer Güter bedeuten, da mit reduzierten Handelsbarrieren zwischen den RCEP-Mitgliedsländern Handelsströme umgelenkt werden können. Die Produktion und der Handel innerhalb der RCEP-Region würde im Gegensatz zum Import in die RCEP-Länder günstiger werden.
Deutsche Direktinvestitionen in RCEP-Staaten
Deutsche Unternehmen haben in den RCEP-Staaten einen Investitionsbestand von über 178 Milliarden Euro aufgebaut. 10 Prozent aller deutschen Auslands-Direktinvestitionen gehen in die RCEP-Staaten.
- Über 5.000 deutsche Unternehmen sind in den RCEP-Staaten präsent.
- Sie beschäftigten fast 1,3 Millionen Menschen vor Ort.
RCEP-Investitionen in Deutschland
- Die RCEP-Staaten haben einen Investitionsbestand von 42 Milliarden Euro in Deutschland aufgebaut.
- 880 Unternehmen aus den RCEP-Staaten sind in Deutschland aktiv. Sie beschäftigen 120.000 Menschen.
ASEAN
Zu der Staatengemeinschaft ASEAN (Association of SouthEast Asian Nations) zählen Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
Ziel der ASEAN Economic Community ist es, die wirtschaftliche Integration der Mitgliedsstaaten weiter voranzutreiben und einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, der den freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern ermöglicht. So wurden bereits knapp 99% aller Handelszölle zwischen den ASEAN-Staaten abgeschafft.
Der riesige Staatenverbund mit rund 625 Millionen Konsumenten und konstant hohen Wachstumsraten weist jedoch große Unterschiede hinsichtlich Entwicklungsstand, Stärken & Schwächen und branchenspezifischen Schwerpunkten auf.
Eine Informationsquelle ist der ASEAN Snapshot, der von den sieben AHKs und Delegationen jährlich veröffentlicht wird. So erhalten deutsche Unternehmen die Grundlage für eine aktuelle Einschätzung der Lage in der Staatengemeinschaft insgesamt und speziell in Indonesien, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, in Singapur, Thailand und Vietnam. Im Fokus stehen die Themen Wirtschaft, Handel, Investitionen, Demografie und die Geschäftsbeziehungen ausgewählter ASEAN-Staaten mit Deutschland. Sie finden die aktuelle Publikation hier.
Kompakte Informationen zu den Wirtschaftsdaten erhalten Sie auch bei der GTAI.
China
Liste von Rechtsanwälten
Die deutsche Botschaft in Peking stellt auf ihren Internetseiten Rechtsanwaltslisten in Peking, Shanghai, Kanton und Chengdu zur Verfügung. Außerdem informiert sie über Übersetzerbüros und -datenbanken. Weitere Informationen finden Sie hier.
Betrugsfälle – AHK Greater China und Deutsche Botschaft informieren
Seit geraumer Zeit verzeichnen wir eine Zunahme von Betrugsfällen mit China. In den vergangenen Jahren wandten sich deutsche Unternehmen vermehrt an die AHK Büros in Greater China und berichteten von immer wieder ähnlich ablaufenden Vorfällen. Gerne stellen wir Ihnen das von der AHK erarbeitete Merkblatt mit Checkliste auf Anfrage zur Verfügung.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat zudem eine Liste verdächtiger Firmen veröffentlicht, die durch unseriöse Geschäftspraktiken auffällig geworden sind.
AHK veröffentlicht „Business Confidence Survey 2025/2026“
Für das Jahr 2025 erwarten 19% der Befragten eine Verbesserung in ihrer Branche, das ist ein Anstieg um 4 Prozentpunkte im Vergleich zum historischen Tiefstand von 2024. Die Stimmung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas hellt sich leicht auf: mit einem Plus von 3 Prozentpunkten gegenüber 2024 rechnen 17% mit einer Verbesserung im Jahr 2025, während 17 Prozentpunkte weniger eine Verschlechterung erwarten.
Weitere Informationen und die Umfrageergebnisse im Detail finden Sie hier.
Corporate Social Credit System (CSCS)
Gespeist wird das sogenannte „Corporate Social Credit System“ durch verschiedene Quellen, unter anderem Steuererklärungen, die Zahlungsmoral des Unternehmens, Umweltprüfungen, Geschäftsberichte, Zolldaten und Big Data der chinesischen Internetkonzerne. Besonders der letzte Punkt ist heikel. Er bedeutet, dass auch die Reputation des Unternehmens in sozialen Netzwerken das eigene Rating beeinflussen kann.
Mit Hilfe eines hierfür speziell entwickelten Algorithmus wird jedes Unternehmen beurteilt und erhält am Ende innerhalb einer gigantischen Datenbank eine Gesamtnote. In der Datenbank „National Credit Information Sharing Platform“ wird unter anderem die schwarze Liste veröffentlicht, auf der als „vertrauensunwürdig“ eingestufte Unternehmen landen. Die eigene Unternehmensbewertung kann unter dem Namen der Firma oder ihrem „Unified Social Credit Identifier“ (18-stellige Nummer) im „National Enterprise Credit Information Publicity System“ eingesehen werden – allerdings nur auf Chinesisch.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der European Chamber und der German Chamber of Commerce in China (AHK), die einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht hat.
Indien
Dienstleistungserbringung in Indien - Quellensteuer
Indien erhebt auf Zahlungen für technische Dienstleistungen, Veräußerungsgewinne, Lizenzen und Zinsen, die an ausländische Unternehmen getätigt werden, eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.
Seit dem 1. April 2023 beträgt die indische Quellensteuer für Unternehmen 20 Prozent, mit Nebenabgaben dann effektiv 21,84 Prozent.
Indien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dies deckelt die Quellensteuer für deutsche Unternehmen in der Regel auf 10 Prozent.
Beruft sich ein deutsches Unternehmen auf das DBA, muss es allerdings eine indische Steuernummer, eine sog. Permanent Account Number (PAN) vorweisen. Werden unter der PAN Umsätze getätigt, muss das deutsche Unternehmen eine Steuererklärung in Indien abgeben.
Zusätzlich zur Steuernummer muss das deutsche Unternehmen weitere Dokumente an den indischen Kunden übermitteln. Diese sind:
- Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts (Tax Residency Certificate (TRC))
- No Permanent Establishment Erklärung (NO PE-Declaration)
- Formular 41 (ist seit 1. April 2026 verpflichtend als Nachfolge von Formular 10F und muss online auf der Webseite der indischen Finanzverwaltung erstellt und hochgeladen werden)
Ansprechpartner und Unterstützungsangebote
Die AHK Indien begleitet deutsche Unternehmen auch in Corona-Zeiten direkt vor Ort in Indien und steht als kompetenter Partner zum Beispiel bei der Evaluierung von Standorten zur Seite.
Des Weiteren stellt die IHK Rhein-Neckar mit ihrem Indien Kompetenzzentrum umfangreiche Informationen zu Indiens Wirtschaftsstruktur, Recht und Steuern zur Verfügung.
Auch die Stadt Karlsruhe unterhält seit vielen Jahren enge Kontakte nach Mumbai, Pune und Nagpur. Weitere Informationen finden Sie hier.
Australien/Neuseeland
Momentan gibt es keine Neuigkeiten und Meldungen zu Australien und Neuseeland.