Entschädigung bei Beschäftigten in Quarantäne nur noch für dreifach Immunisierte
Für Beschäftigte, die sich aufgrund von Corona in Quarantäne befinden und die nicht krankgeschrieben sind, wird ein Verdienstausfall künftig nur noch dann erstattet, wenn sie drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung) vorweisen können.