Auswirkungen auf IHK-Ursprungszeugnisse

Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020. Seit dem 1. Januar 2021 wird das Handels- und Kooperationabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vorläufig angewendet. Das hat folgende Auswirkungen auf die Bescheinigungspraxis der IHKs:

Ursprungsangabe Vereinigtes Königreich/United Kingdom (GB)

In Ursprungszeugnissen ist der nationale Ursprung “Vereinigtes Königreich” bzw. “United Kingdom” bzw. der iso-alpha-2 code “GB” zu verwenden – ohne Klammerzusatz “Europäische Union”. Hilfsweise kann die Ursprungsangabe “Great Britain” verwendet werden.

Ursprungsnachweise

Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 als Drittland zu behandeln. Hinsichtlich der Ursprungsnachweise für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich gilt damit grundsätzlich der übliche Nachweiskatalog für Drittländer, mit denen präferenzielle Handelsbeziehungen bestehen.
Folgende, nach dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich ausgestellte Ursprungsnachweise, können anerkannt werden:
  • Ursprungszeugnis, das von einer im Ursprungsland bzw. Herkunftsland berechtigten Stelle ausgestellt wurde;
  • sonstiges Geschäftspapier mit Ursprungsangabe, die von einer zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen berechtigten Stelle bestätigt wurde;
  • Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung, die von einer zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen berechtigten Stelle bestätigt wurde;
  • Erklärung zum Ursprung (EzU) nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem VK (unabhängig vom Warenwert mit Angabe der britischen EORI-Nummer).

Ausnahmeregelung 01.01.2021 – 31.12.2022

Innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr erkennt die IHK-Karlsruhe zusätzlich folgende, im Vereinigten Königreich ausgestellte Ursprungsnachweise an:
  • Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung, die den Ursprung im Vereinigten Königreich, in der EU und/oder in einem EU-27-Mitgliedsstaat ausweist (auch ohne Bestätigung durch eine zur Ausstellung von UZ berechtigten Stelle); 
  • Erklärung eines im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellers, dass die Ware im eigenen Betrieb hergestellt wurde und ihren Ursprung im Vereinigten Königreich hat.

Ansprechpartner bei der IHK

  • Für Karlsruhe: Frau Leibold und Herr Burkart
  • Für Bruchsal: Frau Wieser und Frau Gebhard
  • Für Baden-Baden: Frau Peuker und Frau Fütterer 
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie seitlich unter Kontakt.