Zoll: Handling Fee ab 1.11.2026 bei der Einfuhr von E-commerce-Sendungen
Bei Importen im E-Commerce von unter 150 € sind seit dem 1.7.2026 drei Euro pro Warenkategorie vorgesehen. Zusätzlich kommt jetzt ab dem 1.11.2026 eine Abfertigungspauschale von 2 € hinzu.
Die Abfertigungspauschale wird je Position der Zollanmeldung erhoben, entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig.
Ab dem 1.11.2026 ist zudem bei Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro verpflichtend die sogenannte Produktkennung (Art. 1 Nr. 57 UZK-DA) als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich. Die Produktkennung unterteilt sich in:
- "Händler-Produktkennung"; z.B. Artikelnummer der Online-Plattform,
- "nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. Modellnummer und
- "standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. GTIN, EAN, ISBN oder UPC.
Weitere Einzelheiten zum genauen Verfahrensablauf bei der Einfuhr enthält die ATLAS-Teilnehmerinformation 1018/2026.