Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden verlängert.
Eine Ausnahme bildet die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 , die bereits jetzt bis zum 31. März 2023 gilt. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht hier weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen.