Türkei: Humanitäre Hilfsgüter – Hinweise für Unternehmen

Folgende Hinweise sollten Unternehmen, die Hilfstransporte in die Erdbeben-Region der Türkei liefern möchten, beachten. 

Koordination durch das türkische Generalkonsulat

Informationen, welche finanzielle und materielle Hilfe gebraucht wird und wie Unternehmen gezielt helfen können, erteilen das türkische Generalkonsulat und die türkische Botschaft in Berlin. Schriftliche Anfragen sind an folgende Institutionen zu richten:  konsulat.berlin@mfa.gov.tr bzw. botschaft.berlin@mfa.gov.tr.

Benötigte Hilfsgüter

Folgende Hilfsgüter werden momentan dringend benötigt:
  •  Stromerzeuger/Generator
  •  Zelt (familiengerecht, wintergeeignet, 4x4)
  •  Wohncontainer
  •  Bettdecke
  •  Schlafsack
  •  Heizgerät mit Gas
Eine ausführliche Liste mit Produkten, für die aktuell Hersteller in der Region gesucht werden, finden Sie rechts. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Sortiment haben, melden Sie sich gerne direkt beim Generalkonsulat der Republik Türkei in Stuttgart unter  konsulat.stuttgart@mfa.gov.tr,   stuttgart@ticaret.gov.tr.

CEMT-Genehmigungen

Unternehmen, die auf eigene Rechnung einen Hilfstransport in die Krisenregion organisieren wollen, müssen auch bei Sendungen von Hilfsgütern das CEMT-Genehmigungsverfahren beachten. 
Anträge können gestellt werden an die:
Regierung der Oberpfalz 
Transportausgabestelle 

Sachgebiet 23.1 
93039 Regensburg
Telefon: +49 94 156801325    
Telefax: +49 94 156801388     

Versicherung

Es wird empfohlen, mit dem Versicherer oder Versicherungsmakler zu klären, ob für die jeweilige Situation ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Zollrechtliche Formalitäten

Bei der Beförderung von Hilfsgütern in die Türkei sind sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für die Einfuhr in die Türkei Zollformalitäten zu beachten.

Ausfuhr von Hilfsgütern aus der EU / Informationen des deutschen Zolls

Vor der Durchführung von Hilfslieferungen mit Unionswaren in Drittländer ist zu prüfen, ob es sich bei den Hilfsgütern um ausfuhrgenehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Waren handelt. Hierzu hat der deutsche Zoll aktuelle Informationen bereitgestellt.

Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei

Das türkische Zoll- und Handelsministerium hat am 7. Februar 2023 Hinweise zum Import von Hilfsgütern in die Türkei veröffentlicht: 
Güter des täglichen Bedarfs und andere Güter, die in die Türkei eingeführt werden, um kostenfrei an die durch das Erdbeben geschädigten Personen verteilt zu werden, unterliegen keinen Zöllen und formalen Anmeldungen, wenn die Empfänger öffentliche gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sind.
Ergänzend erteilt das Türkische Handelsministerium Hinweise zum Zollverfahren und gibt Auskünfte zu den Organisationen (in Englisch).
Hierunter fallen unter anderem folgende  Organisationen:
  • AFAD: T.C. İçişleri Bakanlığı Afet ve Acil Durum Yönetimi Başkanlığı (afad.gov.tr)
  • Ankara Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı: 
  • Şanlıurfa Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı: 
  • Kahramanmaraş Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Adıyaman Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı 
  • Adana Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
  • Hatay Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı 
  • Diyarbakır Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı
Den türkischen Zollstellen sind die Transportdokumente sowie eine Warenaufstellung vorzulegen:
  • Informationen zum Verkehrsmittel/Beförderung 
  • Informationen über eingehende Ladung
  • Landverkehr: Herkunftsland des LKW  
  • Nummernschild
  • Seeverkehr: Name des Schiffs und der Reederei
  • Luftverkehr: Flugnummer   
  • Informationen zur Ware: Warenbezeichnung, Menge und Gewicht                   
Quelle: Yurt Dışından Gönderilen Yardım Malzemelerin Gümrük İşlemlerine İlişkin Duyuru, Bekanntmachung zu den Zollverfahren von Hilfsgütern, die aus dem Ausland versandt werden ( ticaret.gov.tr)

Südwestwirtschaft hilft

Die IHKs haben Webpage-Angebote geschaltet, die nützliche Tipps und Hinweise zusammenführen, Initiativen aufzeigen und Ansprechpartner nennen.
Eine große Übersicht zu humanitären Hilfslieferungen in die Türkei hat auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Berlin gebündelt. Die Deutsch-Türkische Industrie und Handelskammer mit Büros in Istanbul, Izmir und Ankara bietet ebenso ein umfassendes Angebot, damit Ihre Hilfe ankommt.
Zögern Sie deshalb nicht, auf uns zuzugehen. Unsere Türen stehen Ihnen jederzeit offen.