GCC-Region: Ab 2025 für Import 12-stellige Zolltarifnummer
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderliche Zolltarifnummer beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.