EU: Kombinierte Nomenklatur 2027 veröffentlicht

Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2027 gilt.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen bei der Ein- bzw. Ausfuhr sowie für inner-EU statistische Zwecke, den "Intrastat-Meldungen". Die Eintarifierung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz sowie zahlreiche weitere handelspolitische Maßnahmen.
Die neueste Version der Durchführungsverordnung wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 vom 30. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie findet sich unter diesem LINK. Die englische Version findet sich unter diesem LINK.
Sobald eine Änderungsübersicht zur KN 2026 bereitsteht, informieren wir Sie an dieser Stelle entsprechend.