EU: Aktualisierung des Anhang I der Dual-Use-Verordnung veröffentlicht

Mit der Delegierten Verordnung vom 14. September 2026 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2026 in Kraft.
Im Rahmen dieser Aktualisierung wird Anhang I der EU-Dual-Use-VO um neue Güter erweitert und die Parameter bestehender Güterlistennummern an den aktuellen Stand der Technik angepasst, entsprechend den Diskussionen und Beschlüssen, die im Jahr 2025 im Rahmen des Wassenaar Arrangements, der Australischen Gruppe und der Nuclear Suppliers Group erfolgten.
Einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier.