Stellungnahme Tragfähigkeit

Gründerinnen und Gründer, die sich im Kammerbezirk aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen.

Informationen zum Gründungszuschuss

Gründungszuschuss gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld-I. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Beantragen kann ihn, wer:
  • sich hauptberuflich selbstständig machen will
  • einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-I hat
  • 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld-I hat
  • einen Businessplan für die Geschäftsidee erarbeitet hat
  • fachlich in der Lage ist, die Selbstständigkeit auszuüben
  • kaufmännisch in der Lage ist, ein eigenes Unternehmen zu führen
  • eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorlegen kann

Informationen zum Einstiegsgeld

Einstiegsgeld gibt es für Empfänger von Arbeitslosen-geld-II. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Beantragen kann es, wer:
  • sich hauptberuflich selbstständig machen will
  • einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II hat
  • einen Businessplan für die Geschäftsidee erarbeitet hat
  • fachlich in der Lage ist, die Selbstständigkeit auszuüben
  • kaufmännisch in der Lage ist, ein eigenes Unternehmen zu führen
  • eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit vorlegen kann

Kosten der Stellungnahme

Eine Voraussetzung ist die Stellungnahme zur Einschätzung der Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee. Die IHK Karlsruhe erstellt die Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Die Kosten dafür betragen 120 Euro.

Unterlagen für die Stellungnahme

Um die Stellungnahme erstellen zu können, benötigt die IHK:
  • das Formular „Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“ von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
  • das von der IHK auszufüllende Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angaben zum beruflichen Werdegang und zu den fachlich branchenspezifischen sowie kaufmännischen Kenntnissen des Existenzgründers
  • einen Businessplan, darin beschrieben das geplante Existenzgründungsvorhaben wie - Unternehmenstätigkeit - Gründerprofil - Zielkunden sowie Marketing und Vertrieb - Wettbewerb - Standort sowie Chancen und Risiken
  • Kapitalbedarfsplan - Angaben zu den geplanten Investitionen (inkl. erstem Warenlager), laufenden Kosten in der Anfangsphase und Gründungskosten
  • Finanzierungsplan - Angaben zur Finanzierung des Kapitalbedarfs aus Eigen- und Fremdkapital
  • Umsatz- und Ertragsvorschau (3 Jahre) und Ermittlung der privaten Ausgaben. Die Angaben hierzu sollten die Überprüfung ermöglichen, ob eine tragfähige Vollexistenz erzielbar erscheint
  • wenn ein Gewerbe existiert hat:
    Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Ihre Unterlagen können Sie uns gerne per Mail zukommen lassen (s.Kontakt)
Weitere Hinweise und Hilfen zum Erstellen des eigenen Businessplans finden Sie ebenfalls in unserem Online-Portal www.uwd.de.