Einheitlicher Ansprechpartner

Der einheitliche Ansprechpartner informiert in der Gründungsphase über alle gesetzlichen Anforderungen und Formalitäten, die bei der Anmeldung des künftigen Unternehmens zu beachten sind. Der einheitliche Ansprechpartner berät Sie telefonisch, schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch.
Auf der Service-Plattform des Landes Baden-Württemberg finden Sie Informationen zu:
  • Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung
  • zuständige Stellen zur direkten Kontaktaufnahme
  • Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
Im Rahmen des Service Einheitlicher Ansprechpartner können Sie Verfahren auch direkt online abwickeln. Sie geben einfach die Tätigkeit ein, die Sie aufnehmen und ausüben wollen. Ein digitaler Assistent führt Sie dann durch die elektronische Antragstellung.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, finden Sie Informationen auf den Seiten der Europäischen Kommission. Dort finden Sie eine Liste zu den Einheitlichen Ansprechpartnern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.