Liquiditätshilfen und Beratungsförderung in der Energiekrise
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zwei Förderprogramme zur Unterstützung von Unternehmen in der Energiekrise aufgelegt, die ab dem 1. Dezember 2022 gestartet sind.
Liquiditätskredit (Plus)
Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können Kleine und mittlere Unternehmen über die L-Bank einen zinsverbilligten Kredit sowie unter bestimmten Umständen einen Tilgungszuschuss bekommen,
befristet bis zum 31. März 2023.
Krisenberatung Energiekostenentlastung
Als zweite Säule des Landesprogramms wird über bestimmte Beratungsdienste die "Krisenberatung Energiekostenentlastung" angeboten,
befristet bis zum 30. Juni 2023.
Die Beratung wird über die Beratungsdienste
- RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe),
- BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk),
- DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und
- UBH Unternehmensberatung Handel (Handel)
erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.