Härtefallhilfen für kleine & mittlere Unternehmen gestartet

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

Programm

Das vom Land konzipierte Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.
Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Anträge stellen

Anträge können seit 15. März 2023 bei der L-Bank gestellt werden.
Um eine hohe Antragsqualität zu garantieren und so den Antragsprozess zu beschleunigen, ist im Zuge der Antragstellung die Plausibilität bestimmter Angaben und Daten von beauftragten prüfenden Dritten aus der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung zu bescheinigen.
Für eine mögliche Förderlinie für 2023 sollen zunächst die Erfahrungswerte zur Wirksamkeit der Preisbremsen des Bundes sowie der Anwendung der ersten Förderlinie für 2022 abgewartet werden.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Die Härtefallhilfen Energie ergänzen die bereits Ende 2022 beschlossenen landesseitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiekrise. Die Winterhilfen umfassen ein  Krisenberatungsangebot sowie eine Liquiditätshilfe in Form des  „Liquiditätskredit (Plus)“. Auch diese Hilfen stehen den Unternehmen im Land weiterhin zur Verfügung.