Förderung für serielle Sanierung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mit einem Budget für 2023 von 13 Milliarden Euro. Die zweite Stufe der bereits angekündigten Reform des BEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das übergeordnete Ziel der Reform bleibt es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Mit dieser zweiten Stufe wird der Zugang zum BEG weiter erleichtert, die Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz wird erneut erhöht, um möglichst viele Antragsteller unterstützen zu können.
Von den Änderungen sind alle drei Unterprogramme des BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und individuelle Maßnahmen) betroffen.
-
Für serienmäßige Renovierungen wird ein Bonus von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die Verwendung von vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen wird gefördert. Dadurch können die handwerkliche Arbeit vor Ort und die Kosten reduziert werden.
-
Der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.
-
Eine weitere Änderung betrifft die Förderung von Neubauten: wird ab März 2023 Gegenstand einer einzelnen Richtlinie "Klimafreundlicher Neubau" unter der Federführung des Bundesministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Bauwesen (BMWSB) sein. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen im Rahmen des BEG weiter.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Reform technische Anpassungen vorgenommen, um besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden z. B. nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
Quelle: DIHK