Energiekrise: Förderprogramme Bund und Land

Die hohen Energiepreise belasten Unternehmen stark und stellen sie vor große Herausforderungen. Der Bund und das Land unterstützen daher in der aktuellen Energiekrise mit verschiedenen Förderprogrammen. 
 
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Programme dar: 
 
SOFORTHILFE FÜR UNTERNEHMEN (Dezemberhilfe) – BUND 
Zielgruppe 
Kleine und mittlere Unternehmen (Abrechnung über Standardlastprofil) mit Gas-Verbrauch < 1,5 Mio. kWh im Jahr 
Art der Förderung 
Übernahme Dezember-Abschlag für Gas und Wärme orientiert am
im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch 
Förderzeitraum 
Einmalig im Dezember 2022 
Weitere Infos: 
KRISENBERATUNG ENERGIEKOSTENENTLASTUNG – LAND
Zielgruppe 
Kleine und mittlere Unternehmen 
Art der Förderung 
Viertägige kostenfreie Krisenberatung 
Förderzeitraum 
1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 
Weitere Infos: 
RKWBWHMDEHOGA ,   UBH 
LIQUIDITÄTSKREDIT PLUS – LAND
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) 
Art der Förderung
  1. Liquiditätskredit (10.000 € bis 5 Mio. €) mit einem günstigen Zinssatz
  2. Betriebe mit Energiekostenanteil > 3 % vom Jahresumsatz erhalten zusätzlich zum günstigen Zinssatz einen Tilgungszuschuss von 10 % des Darlehensbetrages, max. 300.000€ 
Bei beiden Varianten können bei fehlenden Sicherheiten Bürgschaften beantragt werden
Förderzeitraum
1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 
Weitere Infos:
GAS- UND WÄRMEPREISBREMSE – BUND
Zielgruppe
  1. Kleine und mittlere Unternehmen mit Gas- und Wärmeverbrauch < 1,5 Mio. kWh pro Jahr 
  2. Industriekunden mit Gas- und Wärmeverbrauch ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr 
Art der Förderung
  1. Deckelung Gaspreis auf 12 ct/kWh brutto; Deckelung Wärmepreis auf 9,5 ct/kWh brutto. Preisdeckelung gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Verbräuche oberhalb gilt jeweils vertraglich vereinbarte Preis 
  2. Deckelung Gaspreis auf 7 ct/kWh netto, Deckelung Wärmepreis auf 7,5 ct/kWh netto. Preisdeckelung gilt für 70 % Verbrauch 2021 
Förderzeitraum
Geplant 1. Januar 2023 bis 30. April 2024
Weitere Infos:
STROMPREISBREMSE – BUND
Zielgruppe
  1. Kleine und mittlere Unternehmen (Verbrauch ≤ 30.000 kWh) 
  2. Industriekunden (Verbrauch > 30.000 kWh) 
Art der Förderung
  1. Deckelung Strompreis auf 40 ct/kWh brutto für Basisbedarf von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs 
  2. Deckelung Strompreis auf 13 ct/kWh zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 % bisheriger Verbrauch 
Förderzeitraum
Geplant 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 
Weitere Infos:
HÄRTEFALLREGELUNGEN KMU ENERGIE – BUND/LAND
Zielgruppe
Besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen (in Diskussion: Bei Vervielfachung Energiekosten)
Art der Förderung
Härtefallregeln zusätzlich zu Energiepreisbremsen geplant (in Diskussion November-Abschlag) 
Förderzeitraum
Noch offen; Beantragung über Länder geplant
Weitere Infos:
HINWEIS: 
Die Zusammenstellung wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 
Stand: November 2022

Quelle: BWIHK