Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) rückwirkend erweitert auf Wärme- und Kältebezug
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das EKDP auf Mehrkosten erweitert, die infolge der Verteuerung des Bezugs von Wärme- und Kälte entstanden sind.
Insbesondere Chemiebetriebe, die an Chemieparks angesiedelt sind und hohe Kostensteigerungen für z. B. Prozessdampf oder Kühlwasser zu tragen haben, können
bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge für die Monate November und Dezember 2022 stellen. Die IHK-Organisation hatte sich stark für diese Erweiterung eingesetzt. Näheres auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
hier.
Quelle: DIHK