Kaufmann/-frau im E-Commerce
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce wurde am 18.12.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung trat am 01. August 2018 in Kraft.
- Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte
- Berufsbild
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
- Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce
- Formale Hinweise zur Erstellung des Reports
- Prüfungstermine
Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte
Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Umsetzung dieses Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.
Berufsbild
Weitere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Dieser Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsbereich: Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung
Prüfungsbereich: Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtbewertung
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt.
Prüfungsbereich: Geschäftsprozesse im E-Commerce
Prüfungsbereich: Geschäftsprozesse im E-Commerce
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kundenkommunikation im E-Commerce
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 15 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
- Prüfungszeit 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 10 Prozent
Prüfungsbereich: Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce
- Prüfungszeit höchstens 20 Minuten
- Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 20 Prozent
Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce
Im Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
- Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
- Lösungswege zu entwickeln,
- kunden- und serviceorientiert zu handeln,
- praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anzuwenden und
- Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals,
- Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,
- Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
- Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle.
Das Gebiet wird von dem oder der Ausbildenden festgelegt.
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling zu dem nach Absatz 2 festgelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen. Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für das nach Absatz 2 Satz 2 festgelegte Gebiet das fallbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Formale Hinweise zur Erstellung des Reports
Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in unserem Onlineportal hochzuladen. Die Zugangsdaten versenden wir mit der Zulassung zu den Abschlussprüfungen. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen. Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen. Die detaillierten Formalien entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Erstellung des Reports (siehe „Weitere Informationen“).
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.
Unter weitere Informationen finden Sie den Leitfaden zur Reporterstellung mit nützlichen Hinweisen.