Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement ist am 01. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung trat am 01. August 2020 in Kraft. Die erste Verordnung zur Änderung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung ist am 02. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und trat am 03. Juli 2021 in Kraft.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Umsetzung dieses Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Berufsbild

Weitere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
Dieser Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsbereich: Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtbewertung

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt.

Prüfungsbereich: Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder Außenhandelsgeschäften (abhängig von der gewählten Fachrichtung)
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 15 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 10 Prozent
Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel oder Außenhandel (abhängig von der gewählten Fachrichtung)
  • Prüfungszeit: 30 Minuten
  • fallbezogenes Fachgespräch
  • Gewichtung: 20 Prozent

Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel hat der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
  3. Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,
  4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Verkauf und Distribution,
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.

Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel hat der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,
  3. Lösungswege unter Anwendung internationaler Berufskompetenz zu entwickeln und zu
    begründen,
  4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten
    und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer
    Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.
Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
  1. Internationaler Handel und Auslandsmärkte,
  2. Warensortiment und Marketing und
  3. Einkauf und Beschaffungslogistik.
In diesem fallbezogenen Fachgespräch haben die Auszubildende die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der sogenannten Reportvariante:
„klassische Variante:
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten, die
  1. ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2 stammen müssen.
Der Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fachaufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitung findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von dieser praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die oben genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
„Reportvariante“
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigenständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die
  1. der Ausbildungsbetrieb festgelegt hat und
  2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2 stammen müssen.
Zu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren.
Der Report darf jeweils höchstens drei Seiten umfassen und ist spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung in unserem Onlineportal hochzuladen. Die Zugangsdaten versenden wir mit der Zulassung zu den Abschlussprüfungen.
Aus den beiden bearbeiteten praxisbezogenen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss für das fallbezogene Fachgespräch eine aus und teilt sie dem Prüfling mit. Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die vom Prüfungsausschuss ausgewählte Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von der gewählten praxisbezogenen Fachaufgabe und dem dazugehörigen Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die oben genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Die detaillierten Formalien entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Erstellung von Reporten (siehe „Weitere Informationen“).

Prüfungstermine

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.
Im Bereich weitere Informationen steht Ihnen der Leitfaden zur Erstellung von Reporten zum Download zur Verfügung.