Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
- Allgemeines
- Verordnung und Ausbildungsverträge
- Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innne und Lehrkräfte
- Berufsbild
- Berufsschule
- Teil 1 – gestreckte Abschlussprüfung
- Teil 2 – gestreckte Abschlussprüfung
- Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen
- Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Kaufmännische Unterstützungsprozesse
- Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Kundendienstprozesse
- Prüfungstermine
Allgemeines
Ein Automobilkaufmann hat ein sehr umfangreiches Aufgabenfeld. Er kann in verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens beschäftigt sein, zum Beispiel im Finanz- und Rechnungswesen, in den Abteilungen Marketing, Service und Disposition und in der Beratung und im Verkauf.
Um beispielsweise Marketingaufgaben zu planen und durchzuführen, setzt der Automobilkaufmann Kundenkontaktprogramme ein und bereitet eine gezielte Akquisition vor. Er schaltet Anzeigen in elektronischen Medien und Printmedien und nutzt seine Kundendatenbank um besondere Zielgruppen anzusprechen. Gegebenenfalls pflegt er die Website und stellt erfasste Fahrzeugdaten online. Er veranlasst Verkaufsförderungsmaßnahmen und erstellt Verkaufsstatistiken für Neu- und Gebrauchtwagen. Er beobachtet das Kundenverhalten und beurteilt die Absatzchancen. Er disponiert auch Neufahrzeuge, indem er Angebote einholt, die Konditionen vergleicht und den Einkauf tätigt. Er unterstützt das Werkstattbüro bei administrativen Arbeiten, wie zum Beispiel Bestellungen und ermittelt Beschaffungsmöglichkeiten für Zubehörteile.
In der Abteilung Finanzwesen kontrolliert er den Wareneingang, die Lieferpapiere und die Rechnungen. Um eine entsprechende Übersicht über Fahrzeuge, Zubehör und Teile zu haben, bedient er sich diverser Lagerwirtschaftsprogramme. Damit kann er unter anderem die Umschlaghäufigkeit von Teilen bestimmen oder die tatsächlich eingelagerten Teile mit der EDV-Liste abgleichen. Er kalkuliert Verkaufs- und Werkstattpreise, ermittelt die Finanzierungsbelastung der Neu- und Gebrauchtwagen und bewertet Gebrauchtfahrzeuge.
Beim Verkauf von Fahrzeugen wirkt er aktiv mit. Er führt Fahrzeugzulassungen und Fahrzeugabmeldungen durch, bereitet die Fahrzeugübergabe vor, ermittelt Finanzierungs- und Leasingkonditionen und erarbeitet mit der Bank die entsprechenden Verträge. Versicherungsanträge bereitet er ebenfalls vor. Im Verkaufsraum und auf dem Gelände führt der Automobilkaufmann Beratungs- und Verkaufsgespräche durch, erstellt die Kaufverträge und Rechnungen, nimmt Werkstattaufträge an und rechnet sie ab. Darüber hinaus wickelt er Garantie- und Kulanzaufträge ab. Dabei wirkt er mit Garantiegebern zusammen und bearbeitet eventuelle Aufträge zur Garantieverlängerung.
Verordnung und Ausbildungsverträge
Die Verordnung über die Berufsausbildung „Automobilkaufmann/Automobilkauffrau“ ist am 8. März 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bundesgesetzblatt vom 8. März 2017
Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innne und Lehrkräfte
Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.
Berufsbild
Weitere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Berufsschule
Engelbert-Bohn-Schule
Joachim-Kurzaj-Weg 4
76189 Karlsruhe
Tel.: 0721 133-4610
Fax: 0721 133-4919
E-Mail: info@ebs-karlsruhe.de
Homepage: www.ebs-karlsruhe.de
Joachim-Kurzaj-Weg 4
76189 Karlsruhe
Tel.: 0721 133-4610
Fax: 0721 133-4919
E-Mail: info@ebs-karlsruhe.de
Homepage: www.ebs-karlsruhe.de
Teil 1 – gestreckte Abschlussprüfung
Prüfungsbereich von Teil 1 (§ 9 VO)
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse“ statt. Im Prüfungsbereich Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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das Teile- und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik, der Anforderungen aus den weiteren Geschäftsfeldern und der Lagerkennzahlen zu organisieren,
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die Beschaffung von Teilen und Zubehör unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Werkstattprozesse und der Fahrzeugtechnik durchzuführen und
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den Eingang, die Lagerung und die Ausgabe von Waren zu kontrollieren und zu erfassen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Teil 2 – gestreckte Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung:
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Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,
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kaufmännische Unterstützungsprozesse sowie
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Wirtschafts- und Sozialkunde.
Praktische Prüfung:
Kundendienstprozesse
Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen
Im Prüfungsbereich Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten. Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
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kundenorientiertes Abwickeln von Fahrzeugvertriebsprozessen und
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bedarfsgerechtes Anbieten von Finanzdienstleistungen für den Vertrieb von Fahrzeugen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.
Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Im Prüfungsbereich kaufmännische Unterstützungsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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in den Geschäftsfeldern Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,
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Verkaufspreise zu kalkulieren sowie
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den Personaleinsatz zu organisieren und an der Personalplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Ziele und Grundsätze mitzuwirken.
Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Kundendienstprozesse
Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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komplexe Aufgaben des Kundendienstes unter Einbeziehung betrieblicher Marketingaktivitäten zu bearbeiten,
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die Vorgehensweise zu begründen,
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Problemlösungen zu erarbeiten,
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Hintergründe und Schnittstellen zu anderen Arbeitsbereichen zu erläutern und
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Ergebnisse zu bewerten.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Der Prüfling soll die Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Ihm ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungsweges durch den Prüfling eingeleitet. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier.