NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Das Netzwerk
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium. Es bietet seinen Mitgliedern:
- Informationen zu Rechtsfragen, Integrationsinitiativen und ehrenamtlichem Engagement
- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung
- Gute Beispiele, Erfahrungsaustausch und Kooperation.
Gewonnen werden wollen Unternehmen aller Branchen und Größenklassen in Deutschland. In diesem Netzwerk entwickelt und teilt man Wissen und Praxis, wie Integration praktisch funktionieren kann. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Gemeinsam sollen eine Wissensplattform, Veranstaltungen sowie Online-Formate gestaltet werden, die Unternehmen helfen, geflüchtete Menschen erfolgreich zu integrieren.
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge – ein Projekt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für zunächst drei Jahre und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos - die Informationen und der Austausch umfangreich.
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge – ein Projekt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages für zunächst drei Jahre und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos - die Informationen und der Austausch umfangreich.
Das Angebot für Mitglieder:
- Profitieren Sie von Erfahrungswerten und guten Beispielen aus anderen Unternehmen und entwickeln Sie gemeinsam Ideen und Lösungswege
- Veranstaltungen zur Information und zum Austausch sowie regelmäßige Webinare: Nehmen Sie Impulse und Know-How von Expertinnen und Experten mit
- Informationsmaterialien und Checklisten: Know-How und Ideen zur Beschäftigung von Geflüchteten im Überblick
- Regelmäßige Updates: Behalten Sie leicht den Überblick über die wichtigsten Regularien und Gesetzesänderungen
Broschüre „Deutsch im Berufsalltag“
Bei einer Umfrage unter den Mitgliedern des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge Ende 2016 nannten die Unternehmen die Sprache als größte Herausforderung bei der Flüchtlingsintegration. Denn der Zugang zu Sprachkursen und Spracherwerb spielen eine zentrale Rolle für einen erfolgreichen Start in den Berufsalltag. Darum hat das NETZWERK die Broschüre "Deutsch im Berufsalltag" erarbeitet.
Härtefallregelung
Härtefallkommission: Letzte Chance für gut integrierte Mitarbeitende mit unsicherem Aufenthaltsstatus
In einem Dschungel aus Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen ist es nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Arbeitgeber schwer, den Überblick zu behalten.
Trotzdem ist es von unschätzbarem Wert, wenn geflüchtete Menschen von ihren Betrieben im Asyl- und Aufenthaltsverfahren unterstützt werden. Sei es bei der Suche nach Sprachkursen, bei Terminvereinbarungen mit dem Integrationsmanagement und bei vielen anderen Herausforderungen. Alles, was der Verfestigung des Aufenthalts in Deutschland dient, hilft.
Bedeutung für Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels
Viele Betriebe in Baden-Württemberg beschäftigen geflüchtete Menschen und schätzen deren Einsatz und Motivation. Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sind diese Mitarbeitenden ein unverzichtbarer Teil der Belegschaft. Umso belastender ist es für Unternehmen, wenn gut integrierte und qualifizierte Mitarbeitende plötzlich von Abschiebung bedroht sind.
Die Härtefallkommission bietet in solchen Fällen eine letzte Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erwirken. Dieses Verfahren ist nicht rechtsförmig, sondern basiert auf einer Einzelfallprüfung durch ein unabhängiges Gremium, das beim Justizministerium Baden-Württemberg angesiedelt ist.
Was ist ein Härtefallantrag?
Ein Härtefallantrag kann gestellt werden, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ausgeschöpft sind. Die Kommission prüft, ob besondere humanitäre Gründe vorliegen, die eine weitere Duldung oder Abschiebung unzumutbar erscheinen lassen. Dabei stehen nicht die Verhältnisse im Herkunftsland im Vordergrund, sondern die Integration und Lebenssituation der betroffenen Person in Deutschland.
Voraussetzungen für einen Härtefallantrag
Formale Voraussetzungen:
- Vollziehbare Ausreisepflicht
- Kein laufendes Verfahren gegen die Abschiebung
- Keine anhängige Petition in derselben Sache
- Keine erheblichen Straftaten
- Kein konkreter Abschiebungstermin
Materielle Voraussetzungen:
- Nachweis guter Integration (Sprachkenntnisse, Arbeitsverhältnis, Schulbesuch)
- Ehrenamtliches Engagement oder Vereinsmitgliedschaft
- Straffreies Leben in Deutschland
- Geklärte Identität
- Besondere persönliche Härten (z. B. Krankheit, Behinderung)
Antragstellung und Unterstützung durch Unternehmen
Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder durch Dritte mit Vollmacht gestellt werden. Besonders hilfreich sind unterstützende Schreiben von Arbeitgebern oder anderen Vertrauenspersonen, die die Bedeutung der betroffenen Person für das Unternehmen und die Gemeinschaft unterstreichen.
Die IHK Karlsruhe empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, sich frühzeitig mit dem Verfahren vertraut zu machen und bei drohender Abschiebung aktiv zu werden. Die Unterstützung durch den Betrieb kann entscheidend dazu beitragen, dass ein Härtefallantrag Erfolg hat.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Justizministeriums Baden-Württemberg unter Suchergebnisseite: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg