Weitere Finanzhilfen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe vorgelegt, um die Folgen des Coronavirus für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind zu bekämpfen.
Unternehmen die unverschuldet Umsatzrückgänge durch Störungen in der Lieferkette oder durch Nachfrage-Rückgänge erleiden sollen Kredite zur Sicherung der Liquidität erhalten.

Überblick

Kurzarbeitergeld

Unternehmen haben die Möglichkeit Kurzarbeit zu beantragen. Weitere Infos haben wir hier für Sie zusammengestellt.

KfW

Die KfW hat zur Unterstützung von Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, ein neues Programm aufgelegt, das ab 15.04.2020 beantragt werden kann:
  • KfW-Schnellkredit (Unternehmen seit mind. Januar 2019 am Markt und mind. 11 Mitarbeiter)
    Der KfW-Schnellkredit steht ab sofort nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Bisher konnten nur Unternehmen ab 11 Mitarbeiter den Schnellkredit beantragen.
    Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 800.000 Euro beantragen (Unternehmen bis 10 Beschäftigte max. 300.000 Euro). Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Bei bereits bestehenden Programmen wurden für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessert:
Für alle Programme gilt das "Hausbankprinzip".

L-Bank

Die L-Bank bietet für die Auswirkung der Corona-Krise verschiedene Programme bei abflauender Konjunktur und in Krisensituationen:
Für alle Programme gilt das "Hausbankprinzip".

Bürgschaftsbank

Auch die Bürgschaftsbank unterstützt Unternehmen, die durch Corona vor große Herausforderungen gestellt werden und erweitert die Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften:
  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro
  • höhere Risikoübernahme zwischen 50 – 80 %
  • verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
Die Maßnahmen gelten branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie für die Freien Berufe.
Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen von KfW oder L-Bank oder eine KK-Linie seitens der Hausbank notwendig werden, kann die Bürgschaftsbank diese durch die anteilige Risikoübernahme ermöglichen. Wichtig: Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Auch Tilgungsaussetzungen und Tilgungsstundungen sind möglich.

Start-up BW Pro-Tect

Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect". Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.