Aktuelle Coronaregeln

Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.
Die Regeln betreffend der Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen.

Regelungen des coronabedingten Arbeitsschutzes

Das Infektionsschutzgesetz und die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde mit Wirkung zum 20. März 2022 geändert. Alle Regelungen und wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Wir informieren Sie über Änderungen der Corona-Verordnung. Änderungen durch den Bund oder das Land Baden-Württemberg können täglich erfolgen. Weiterhin können Gemeinden möglicherweise Allgemeinverfügungen erlassen, die die Corona-Verordnung konkretisieren und teilweise strengere Regelungen enthalten.
Stand: 07.04.2022