Pflichtangaben beim Internet-Impressum

Wer sich geschäftsmäßig mit einer Website im Internet präsentiert, muss nach § 5 Telemediengesetz bestimmte Informationen über seine Identität (ein sogenanntes Impressum) vorhalten.
Versicherungsvermittler haben jedoch Besonderheiten zu beachten, da es sich bei ihnen um eine zulassungspflichtige Tätigkeit handelt. Eine ausführliche Übersicht der erforderlichen Angaben mit Beispielen können unserem Merkblatt zum Impressum für Versicherungsvermittler entnommen werden. Bei einigen der Angaben ist umstritten, ob sie in diesem Fall zwingend erforderlich sind oder nicht.
Um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen, empfehlen wir die Auflistung aller Informationen nach den Beispielen in dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB).