Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)
Um gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK), sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.
Termine
Folgende Prüfungstermine werden bei der IHK Karlsruhe im Jahr 2026 angeboten:
21. Oktober 2026 - schriftliche + praktische Prüfung
Anmeldung möglich
Anmeldung möglich
25. November 2026 - schriftliche + praktische Prüfung
Anmeldung möglich
Anmeldung möglich
Hinweise:
Wir führen keine Warteliste auf die man sich eintragen kann.
Wir führen keine Warteliste auf die man sich eintragen kann.
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Die Termine für das Jahr 2027 werden voraussichtlich Mitte November 2026 veröffentlicht.
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Anmeldung
Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.Ablauf und Inhalt der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung zur Finanzanlagenfachfrau/zum Finanzanlagenfachmann IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die näheren Inhalte und Lernziele finden Sie im sogenannten Rahmenlehrplan zur Prüfung.
Schriftlicher Prüfungsteil (i-pad):
Die geschlossenen Aufgaben werden am ipad beantwortet. Folgende Aufgabentypen kommen vor:
| Aufgabentyp | Beschreibung |
| Einfachwahlaufgabe (Single Choice) | Genau eine Antwort ist richtig |
| Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) | Mehrere Antworten können richtig sein |
| Kurzantwortaufgabe | Ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen |
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus folgenden Sachgebieten:
| Thementeile | Aufgaben | Dauer | Zeit |
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Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten)
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20 Aufgaben
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30 Minuten
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08:30 – 09:00 Uhr
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Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“
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30 Aufgaben
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45 Minuten
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09:00 – 09:45 Uhr
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Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“
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30 Aufgaben
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45 Minuten
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10:05 – 10:50 Uhr
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Teilprüfung „Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG“
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30 Aufgaben
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45 Minuten
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10:50 – 11:35 Uhr
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Praktischer Prüfungsteil:
Im praktischen Teil wird ein Kundengespräch simuliert. Ein Prüfer des Prüfungsausschusses spielt dabei einen Alltagskunden. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Gebühren
Folgende Gebühren fallen laut unserem Gebührentarif für die Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau an:
| Tatbestand | Gebühr |
| Schriftliche und praktische Prüfung in einer Kategorie, auch bei Nichtteilnahme | 235 € |
| Sachkundeprüfung - nur schriftlich - in einer Kategorie, auch bei Nichtteilnahme | 190 € |
| Wiederholung praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme | 195 € |
| Rücktritt von der Prüfung bis spätestens fünf Werktage vor dem Prüfungstermin oder bei Nachweis von Krankheit oder Abmeldung durch die IHK wegen nicht fristgerechter Zahlung | 80 € |
Informationen zu Gebühren der weiteren Prüfungsmöglichen sehen Sie in unserem Gebührentarif.
Umfang der Prüfung und Befreiungsmöglichkeiten
Die Prüfung kann auf Wunsch auch auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkt werden.
Für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO muss der schriftliche Teil die unter 1. genannten Bereiche umfassen, für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO müssen die unter 2. genannten Bereiche umfasst sein, für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO müssen die unter 2. und 3. genannten Bereiche umfasst sein.
Unabhängig vom Umfang der Erlaubnis müssen im schriftlichen Teil der Prüfung Kenntnisse über Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten nachgewiesen werden.
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist vorgesehen, wenn der Prüfling eine auf Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 genannte Kategorie von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt (Kategorie 1) und
- eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2 der Gewerbeordnung hat (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater) oder
- einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34 d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung hat (Gepr. Versicherungsfachmann/-frau IHK) oder
- einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlerverordnung gleichgestellten Abschluss besitzt (Versicherungsfachmann/-frau BWV).
Ebenso kann sich befreien lassen, wer eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34 f Absatz 1 Satz 3 oder § 34 h Absatz 1 Satz 3 der Gewerbeordnung auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt oder einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Prüfungsanmeldung nachzuweisen.
Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Es gibt keine Pflicht, einen bestimmten Vorbereitungskurs zu besuchen. Kursanbieter können u.a. über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHK recherchiert werden.
Stand: 10.07.2026