Termine zur Prüfung Versicherungsvermittlung

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann u.a. durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK) erfolgen.

Termine

Im Jahr 2024 werden wir folgende Prüfungstermine anbieten – bitte beachten Sie, ab wann eine Anmeldung zu dem Termin möglich ist.
Anmeldung über das Anmeldeformular (Download-Bereich) per Mail.
06. / 07. Juni 2024
Anmeldung ab: 2. April 2024 
Anmelde – und Zahlschluss 07. Mai 2024
10. / 11. Oktober 2024
Anmeldung ab: 15. Juli 2024 – (derzeit keine Anmeldung möglich)
Anmelde – und Zahlschluss 10. September 2024
07. / 08. November 2024
Anmeldung ab: 29. Juli 2024 – (derzeit keine Anmeldung möglich)
Anmelde – und Zahlschluss 07. Oktober 2024
Bitte lesen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen aufmerksam durch                                                                              
  • Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Karlsruhe erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Prüfungszulassung gehen gesondert per E-Mail zu.
  • Mit der Prüfungsanmeldung entstehen Gebühren gemäß der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK Karlsruhe. Die mit der Anmeldung entstandene Prüfungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Sofern Sie uns Ihren Rücktritt jedoch bis zum fünften Arbeitstag vor Beginn der Prüfung mitteilen, reduziert sich die Prüfungsgebühr auf 75 Euro.
  • Dasselbe gilt auch dann, wenn Sie wegen Krankheit kurzfristig nicht an der Prüfung teilnehmen können und Sie uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Auch in diesem Fall reduziert sich die Gebühr auf 75 Euro. 
  • Die Gebühr wird mit Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig und ist spätestens bis zum Anmeldeschluss zu überweisen. Andernfalls können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Kontoverbindung: Postbank Karlsruhe, IBAN: DE51 6601 0075 0010 0007 58
  • Die IHK Karlsruhe behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Reisekosten) sind bei rechtzeitiger Absage der Prüfung ausgeschlossen. 
  • Die Prüfungsordnung, die Gebührenordnung und der Gebührentarif sind auf der Internetseite der IHK Karlsruhe veröffentlicht.
 Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt!

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV  genannten Voraussetzungen vorliegt.

Schriftlicher Prüfungsteil:

Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind
      Teil 1 (90 Min.)
  1. Rechtliche Grundlagen
  2. sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung,
  3. Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung

    Pause (20 Min.)

    Teil 2 (70 Min.)
  4. Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
  5. Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in vier von fünf Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben.

Praktischer Prüfungsteil:

Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Der Prüfer wählt die Fallvorgabe aus. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Sie können zwischen zwei Sachgebieten wählen:
  1. Vorsorge  - umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
  2. Sach- und Vermögensversicherung - umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.
Stand: 2. April 2024