Versicherungsvermittler aufgepasst!
Die Mindestversicherungssummen erhöhen sich mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 auf
1.564.610 Euro für jeden einzelnen Schadensfall
und
2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Grundsätzlich passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die IHKs entsprechend. Für Vermittler besteht somit keine Veranlassung, eine gesonderte Bestätigung beim Versicherer anzufordern.
Aber: Müssen Sie der IHK ab dem 9. Oktober 2024 eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen, muss diese die neuen Summen enthalten.