Prüfungsberichte (§ 16 MaBV)
Sie sind Bauträger und Baubetreuer? Dann vergessen Sie bitte nicht, uns umgehend Ihren Prüfungsbericht einzureichen. Gerne elektronisch per E-Mail! Für den Fall, dass Sie im vergangenen Berichtsjahr nicht tätig waren, können Sie eine Negativerklärung abgeben.