Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) dürfen nur speziell geschulte und geprüfte Personen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden. Die Schulungen werden von Veranstaltern durchgeführt, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassen sind.

Schulung der Gefahrgutbeauftragten

Die Schulungen werden unterteilt nach den Verkehrsträgern
  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Binnenschiffsverkehr
  • Seeverkehr
Die Schulungsinhalte ergeben sich aus 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV.
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger umfasst 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Für jeden weiteren Verkehrsträger umfasst die Schulung 7 Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten).
Zurzeit sind von der IHK Karlsruhe folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
  • Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH, Weißerlenstr. 9, 79108 Freiburg (Schulungsstätte in Karlsruhe), Tel.: 0761 7086444
  • LOGAR Günther Hasel, Baden-Airpark Airport Boulevard B 210, 77836 Rheinmünster, Tel.: 07229 1868163
  • DEKRA Akademie GmbH, Bannwaldallee 46, 76185 Karlsruhe, Tel.: 0721 987460
Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen.

Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
  • Die IHK legt die Prüfungstermine, gegebenenfalls in Absprache mit den Lehrgangsveranstaltern, fest.
  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (vier Verkehrsträger) bei Grundprüfungen, und 50 und 125 Minuten bei Verlängerungsprüfungen. Die Prüfungsdauer bei Ergänzungsprüfungen beträgt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger sowie Taschenrechner zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  • Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.

Zulassung zur Prüfung

Grundprüfung

  • Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung absolviert hat und darüber eine Lehrgangsbestätigung vorlegen kann.

Ergänzungsprüfung

  • Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen IHK-Schulungsnachweis besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Lehrgangsbestätigung vorlegen kann.

Verlängerungsprüfung

  • Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen IHK-Schulungsnachweis für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. (Die Vorlage einer Lehrgangsbestätigung ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang vorgeschrieben ist).
  • die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des IHK-Schulungsnachweises abgelegt werden.

Wiederholung der Prüfung

  • Bei Grundprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulung zulässig.
  • Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung bei der IHK Karlsruhe ist ausschließlich online möglich.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anzahl der freien Plätze sowie die aktuell verfügbaren Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung.
  • Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.
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Ausstellen von IHK-Schulungsnachweisen

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Grund- oder Verlängerungsprüfung wird von der IHK der nach der GbV vorgeschriebene Schulungsnachweis ausgestellt. Die Gebühr für das Ausstellen des Schulungsnachweises ist bereits in der Prüfungsgebühr enthalten.
Stand: Juli 2023