Qualifikation für Berufskraftfahrer

Grundlagen

Seit dem 10.09.2008/2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen ist das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr und von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr“ vor.
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)“ vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.
Ziele der europäischen Vorgaben sind u. a.
  • die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit,
  • die Verringerung von Umweltschäden, wirtschaftliches Fahren, um den Kraftstoffverbrauch zu verringern,
  • die Vermittlung von Kenntnissen bei Verhalten in Notfällen,
  • die Vermittlung der Fähigkeit, ein Fahrzeug unter Beachtung der Sicherheitsregeln und des ordnungsgemäßen Einsatzes des Fahrzeugs zu beladen,
  • die Fähigkeit, die Bequemlichkeit und Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten,
  • die Fähigkeit, physischen Gefahren vorzubeugen und Notfallsituationen richtig zu beurteilen,
  • Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel, illegale Einwanderung und Kriminalität kennen
und Weiteres mehr.

Pflicht zur Qualifikation

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Unin oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
  • mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
durchführen.
Fahrerinnen und Fahrer, die im Personenverkehr bzw. im Güterkraftverkehr eingesetzt werden sollen und ihren Führerschein nach dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, müssen vor ihrem Einsatz eine Grundqualifikation nachweisen.
Für Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein bereits vor dem 10. September 2008 (Personenverkehr) oder dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, besteht Besitzstandschutz.
Leerfahrten, d. h. Fahrten, bei denen keine Güter- oder Personen befördert werden, unterliegen nicht der Qualifikationspflicht.

Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
  • deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
  • die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Ver-tragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
  • die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
  • die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
  • die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden,
  • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Hierunter fallen auch Beförde-rung nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes,
  • die als Ausbildungsfahrzeuge in einer Fahrschule und als Kraftfahrzeuge zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 BKrFQG eingesetzt werden,
  • zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

Qualifikationsmöglichkeiten

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz enthält drei verschiedene Möglichkeiten, durch die der Nachweis einer Grundqualifikation erbracht werden kann.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (je 60 Minuten pro Unterrichtseinheit) bei einem anerkannten Schulungsveranstalter und anschließender erfolgreicher 90-minütiger theoretischer Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr beträgt 125 €. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Prüfung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK abzulegen. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und offenen Fragen. Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens  50 % der maximalen Gesamtpunkzahl erreicht werden. Die Teilnehmer erhalten bei Erfolg eine entsprechende IHK-Bescheinigung. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer vorherige Teilnahme am Unterricht nachweisen kann.
Für Prüfungsteilnehmer, die bereits einen Fachkundenachweis entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr (GBZugV) bzw. Personenverkehr (PBZugV) besitzen („Quereinsteiger“) sowie für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine beschleunigte Grundqualifikation (Bus oder Lkw) nach dem BKrFQG erworben haben und die anschließend die „andere“ Grundqualifikation (Lkw oder Bus) erwerben wollen („Umsteiger“), sind Erleichterungen in der theoretischen Prüfung vorgesehen. Prüfungsinhalte, deren Kenntnisse bereits durch solche Prüfungen nachgewiesen wurden, werden gestrichen. Die Prüfungszeiten verkürzen sich entsprechend auf 60 bzw. 45 Minuten. Die Prüfungsgebühr beträgt 115 € bzw. 110 €.
Beim Verlust kostet die Ersatzausstellung einer Prüfungsbescheinigung 35,00 Euro.

Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird erworben durch eine theoretische und eine praktische Prüfung (240 und 210 Minuten). Die Vorbereitung zur Prüfung kann individuell erfolgen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht ist nicht vorgeschrieben.
Die Prüfung ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK abzulegen. Für Bewerber der Prüfung „Grundqualifikation“ aus dem Bezirk der IHK Karlsruhe ist gemäß einer Vereinbarung die IHK Region Stuttgart zuständig. Nähere Informationen zur Prüfungsdurchführung erhalten Sie unter: www.stuttgart.ihk24.de, Dok.-Nr.: 19348.

Ausbildung

Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, wird dem Erwerb einer Grundqualifikation gleichgesetzt.
Entsprechend der Ausbildung ist die vorgeschriebene Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz und den entsprechenden Ausbildungsverordnungen abzulegen.

Mindestalter

Das Mindestalter für den Einsatz des Fahrpersonals für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse hängt von der jeweiligen Qualifikation ab.
Güterkraftverkehr
Klasse
Ausbildung "Berufskraftfahrer/in"
"Fachkraft im Fahrbetrieb"
Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten
Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
C, CE
18 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
C1, C1E
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
Personenverkehr
Klasse
Ausbildung "Berufskraftfahrer/in"
"Fachkraft im Fahrbetrieb"
Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten                                     
Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
D, DE
18 Jahre  (Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre
21 Jahre
21 Jahre (Linienverkehr
bis 50 km)
23 Jahre
D1, D1E
18 Jahre
21 Jahre
21 Jahre

Weiterbildung

Die Weiterbildung muss von folgenden Personen absolviert werden:
  • Innerhalb von 5 Jahren ab dem Erwerb der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation müssen die entsprechenden Kraftfahrer ihre Kenntnisse durch eine Weiterbildung auffrischen.
  • Auch müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die keine Grundqualifikation nachweisen müssen (Besitzstandschutz) an einer Weiterbildung teilnehmen.
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden (1 Unterrichtseinheit = 60 Minuten) mit maximal 7 Unterrichtseinheiten pro Tag. Daraus ergibt sich eine 5-tägige Schulung, die modular in 5 „Einzelblöcken“ zu je 7 Stunden besucht werden kann. Der Teilnehmer an den einzelnen Modulen (Module 1 - 5) erhält vom Schulungsveranstalter nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung.
Im Rahmen der Weiterbildung muss nur an der Schulung teilgenommen werden. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Schulungen

Die Schulungen zur Vorbereitung auf die Prüfung „Beschleunigte Grundqualifikation“ und/oder die Schulungen im Rahmen der Weiterbildung werden von anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt.
Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung bedürfen einer staatlichen Anerkennung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen nach § 9 BKrFQG, 5 BKrFQV erfüllen. Für einen Übergangszeitraum nach § 30 BKrFQG gelten bestimmte gesetzliche Anerkennungen, insbesondere für Fahrschulen und IHK Ausbildungsbetriebe fort.

Anerkannte Ausbildungsstätten

Nachstehende Ausbildungsstätten bieten in eigener Verantwortung Kurse im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation im Bezirk der IHK Karlsruhe und Umgebung an. Die IHK Karlsruhe kann keine Gewähr für die Qualität der Veranstalter übernehmen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schulungsveranstalter Vorbereitung (VB)/Schulung (S) DE CE
ACADEMY Fahrschule Trend
Weißhoferstr. 32, 75015 Bretten
07252 5611220
info@academy-fahrschule-trend.de
www.academy-fahrschule-trend.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
ALS Seminare und Service GmbH
Schützenhofstr. 4, 26180 Rastede
04402 939393
als.seminare@t-online.de
Schulungsstätte:
Karlsruhe
Weiterbildung
-
X
BAW Verkehrsakademie Süd GmbH i. G.
Rauentaler Str. 45, 76437 Rastatt    
07222 830957, 0172 3769690
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
BigMic Fahrschule
Am Köpfel 27, 76437 Rastatt
0721 9823050
info@big-mic.de
www.big-mic.de
Weiterbildung (S)
-
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Grundqualifikation (VB)
-
X
Bildungswerk des Verkehrsgewerbes     
Baden GmbH
Greschbachstr. 19, 76229 Karlsruhe
0721 828283
info@bvbgmbh.de
www.bvbgmbh.de
Schulungsstätten:
Greschbachstr. 19, 76229 Karlsruhe
Steinhäuserstr. 22, 76135 Karlsruhe
EdgarHeller-Str. 19, 76227 Karlsruhe
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
BKF Bost      
Hauptstr. 31, 76676 Gaben-Neudorf
07255 6599
0152 09068401
bkf-bost@web.de
Schulungsstätte:
Karlsruher Str. 11 a, 76676 Graben-Neud
Weiterbildung (S)

DEKRA Akademie GmbH
Bannwaldallee 46, 76185 Karlsruhe
0721 98746-13 oder -11
ulf.dahn@dekra.com
natascha.stracke@dekra.com
www.dekra-akademie.de/karlsruhe

Weiterbildung (S)
X
beschleunigte Grundquali. (S)
Deubel GmbH
Killisfeldstr. 45, 76227 Karlsruhe
0721 626858-0
info@deubel-gmbh.de
www.deubel-gmbh.de

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Duvenbeck Logistics GmbH
Mercedesstr. 1, 76437 Rastatt
07221 9722930, 0173 8650766
fschneider@duvenbeck.de
www.duvenbeck.de
Schulungsstätte:
Flugstr. 8, 76532 Baden-Baden

Weiterbildung (S)
-
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Fahrer-College
Essostr. 20, 76187 Karlsruhe
0721 6803089-40
info@fahrer-college.de
www.fahrer-college.de
Weiterbildung (S)
X
-
Fahrschule Bert Senf
Gerwigstr. 49, 76131 Karlsruhe
0721 62765751, 0151 22846214
lizenzzumfahren@googlemail.com
www.lizenzzumfahren.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule, BKF & Gefahrgutschule
v. Baeckmann
Karlstr. 80, 76137 Karlsruhe
0721 812505
www.fahrschule-vonbaeckmann.de
Schulungsstätten:
Karlstr. 80
Alte Kreisstr. 40

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule BB Boris Baumeister
Lindenweg 15, 76698 Ubstadt-Weiher
07251 68041, 0172 7074285
fahrschule-bb@gmx.de
www.fahrschule-bb.com
Schulungsstätte:
Hauptstr. 102, 76698 Ubstadt-Weiher
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule Brudy
Huttenstr. 64, 76646 Bruchsal
07251 304148
brudybrudy@web.de
www.lizenzzumfahren.de
Schulungsstätte:
Schloßstr. 6, 76646 Bruchsal
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule Dazert   
Rheinstr. 21, 76532 Baden-Baden
0175 2204655
www.fahrschule-dazert.de

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Fahrschule Harald Bower  
Rastatter Str. 25, 76199 Karlsruhe
0179 2090407
bower@t-online.de
Weiterbildung (S)
X
X
Fahrschule Haas     
Hauptstr. 88, 76684 Östringen
07262 2075881
0163 2757613
helmut@haas-fahrschue.com
www.haas-fahrschule.com
Weiterbildung (S)
-
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Grundqualifikation (VB)
-
X
Fahrschule Huck Süd
Umweger Str. 42, 76534 Baden-Baden
0172 9103344
info@fahrschule-huck.de
www.fahrschule-huck.de
Schulungsstätten:
76534 BadenBaden
77815 Bühl
77886 Lauf
77836 Schwarzach
76547 Sinzheim
Weiterbildung (S)
X
X
Fahrschule Mendel 
Murgtalstr. 103 b, 76571 Gaggenau- Bad Rotenfels
07225 1333
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule Müller GmbH   
Nassenackerstr. 15, 76476 Bischweier
07222 26000
Mueller.FS@t-online.de
www.fahrschule-mueller-gmbh.de
Schulungsstätten:
Nassenackerstr. 15, 76476 Bischweier
Rödereckring 84, 76437 Rastatt

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Fahrschule Raphael Czerwinski
Weiherer Str. 22, 76698 Ubstadt-Weiher
07251 3924464
lizenzzumfahren@web.de
www.lizenzzumfahren.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule Veser GmbH
Zehnthofstr. 10, 75175 Pforzheim
07231 17889
info@fahrschule-veser.de
www.fahrschule-veser.de
Schulungsstätte:
Ohmstr. 10, 76229 Karlsruhe
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Fahrschule Wiegert GmbH
Rosenstr. 16, 77855 Achern
07841 280101
hpwiegert@fahrschule-wiegert.de
www.fahrschule-wiegert.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Faller-Reisen GmbH
Draisstr. 2, 77830 Bühl         
07223 23855
faller-reisen@t-online.de
www.faller-reisen.de
Weiterbildung (S)
X
X
Gefahrgutbüro Renate Hauck e. K.
Robert-Bosch-Str. 2b, 67227 Frankenthal
06233 3798316
hermannhauck@gbh-hauck.de
Schulungsstätten:
76532 BadenBaden
76139 Karlsruhe
76437 Rastatt
Weiterbildung (S)
-
X
IBA Gewerbliches Institut für berufliche 
Ausbildung
Weildorfer Str. 20, 72401 Haigerloch
07474 8028
info@verkehrsseminare.net
www.verkehrsseminare.de
Schulungssstätte:
Hebelweg 6, 76275 Ettlingen
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
KraftVerkehrsZentrum
Rödereckring 84, 76437 Rastatt
07222 154411
r.maegdle@kvz-rastatt.de
www.kvz-rastatt.de
Schulungsstätten:
Rödereckring 84, 76437 Rastatt
Nassenackerstr. 15, 76476 Bischweier

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Lothars Fahrschule
Speyerer Str. 2, 76297 Stutensee
0170 5641261
lothars-fahrschule@gmx.de
www.lothars-fahrschule.de
Schulungsstätte:
Hauptstr. 41, 76297 Stutensee

Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
MP Bildung GmbH
Neulandstr. 8, 77855 Achern
07841 6632771
info@mp-bildung.de
www.mp-bildung.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
Philipp Roth 
Landgrabenstr. 53, 76135 Karlsruhe
0176 42523844
roth-bulach@gmx.de
Schulungsstätten:
Fahrschule Petersen
Adlerstr. 22, 76287 Rheinstetten
Rappenwörthstr. 32, 76287 Rheinstetten
Weiterbildung (S)
-
X
beschleunigte Grundquali. (S)
-
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
-
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
-
X
Grundqualifikation (VB)
-
X
Fahrschule-Team Dimitri Surikow 
Wurmberger Str. 13 a, 75175 Pforzheim
07231 4245355
info@fahrschule-team.de
www.fahrschule-team.de
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X
TÜV Süd Akademie GmbH
Dudenstr. 28, 68167 Mannheim
0711 7005-344          
mathias.wichary@tuev-sued.de
www.tuev-sued.de/akademie
Schulungsstätte:
Durmersheimer Str. 145, 76189 Karlsruhe
Weiterbildung (S)
X
X
Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum
Scheffelstr. 55, 68723 Schwetzingen
06202 5777877, 0151 55025092
w.d.fischer@vazgmbh.de
www.vazgmbh.de
Schulungsstätten:
Karlsruhe
Rastatt
Bühlertal
Weiterbildung (S)
X
X
Verkehrsschule B. Lommatzsch
Rastatter Str. 11, 76470 Ötigheim
07222 6320, 0175 5960703
VSLommatzsch@t-online.de
www.verkehrsschule-lommatzsch.de
Schulungsstätten:
76470 Ötigheim
76461 Muggensturm

Weiterbildung (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
-
X
ZimmAteC e. K.
Bussardstr. 2, 68753 Waghäusel
07254 9219156
mail@zimmatec.de
www.zimmatec.de
 
Weiterbildung (S)
X
X
beschleunigte Grundquali. (S)
X
X
beschl. Grundq/Quereinsteiger (S)
X
X
beschl. Grundq/Umsteiger (S)
X
X
Grundqualifikation (VB)
X
X

"Prüfungstermine"


Folgende Prüfungstermine sind für das Jahr 2024 geplant:
Di., 26. März
Mi., 24. April
Mo., 13. Mai
Di., 25. Juni
Di., 30. Juli
Fr., 27. September
Di., 29. Oktober
Mo., 25. November
Di., 17. Dezember
Die Prüfung beginnt um 09:00 Uhr. 
Bitte beachten Sie, dass Sie sich immer nur für den aktuellen Termin über die Onlineanmeldung anmelden können.
 


Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung bei der IHK Karlsruhe ist ausschließlich online möglich.
Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anzahl der freien Plätze sowie die aktuell verfügbaren Prüfungsterrmine entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung.
  • Nach Anmeldung und Bestätigung der Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis eine Woche vor Prüfungsbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird die volle Gebühr erhoben. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK Karlsruhe; bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Dokumentation der Qualifikation

Seit dem 23. Mai 2021 wird die Qualifikation durch einen gsonderten Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert (§ 7 BKrFQG, § 8 BKrFQV, Anlage 5 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 BKrFQV). Die im Führerschein eingetragenen Nachweise behalten jedoch ihre Gültigkeit (§ 30 Abs. 2 BKrFQG). 
 Stand: November 2023