Ausschreibung Tourismusinfrastrukturprogramm 2023

Das Tourismusinfrastrukturprogramm 2023 des Landes Baden-Württemberg wurde vom Ministerium der Justiz und für Europa neu ausgeschrieben.

Ziel

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm möchte die Landesregierung gezielt Anreize für bauliche Investitionen der baden-württembergischen Tourismuskommunen setzen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsfähigen Tourismusinfrastruktur voranzubringen.

Wer wird gefördert?

Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für alle“ gemeint.
Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.
Ansprechende touristische Einrichtungen erhöhen den Erholungs- und Freizeitwert der baden-württembergischen Tourismusgemeinden und -regionen und stärken die touristischen Kernmärkte Baden-Württembergs "Natur", "Kultur", "Städte", "Genuss" und "Gesundheit".
Es werden bauliche Investitionen für die Errichtung, die (energetische) Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert. Der Zuschuss liegt zwischen 15% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden nicht nur bauliche Investitionen für die Errichtung, sondern auch für die Sanierung und Modernisierung in die kommunale Tourismusinfrastruktur von Gemeinden, gemeindlichen Zusammenschlüssen und Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Dabei muss die gemeindliche Beteiligung mindestens 25 Prozent betragen. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind auch die Landkreise antragsberechtigt.

IHK Karlsruhe als unabhängiger Gutachter

Die IHK Karlsruhe wird als unabhängiger Gutachter und Berater jährlich vom Regierungspräsidium um Stellungnahme zu den Anträgen der kommunalen Tourismusförderung aus der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) gebeten. Dadurch nimmt sie direkten Einfluss auf die Bewertung der jeweiligen Anträge und somit auf den Ausbau bzw. Erhalt eines hohen Standards der regionalen Tourismusinfrastruktur. Dieser kommt nicht zuletzt den zahlreichen direkt und indirekt vom Tourismus profitierenden Unternehmen der jeweiligen Gemeinde bzw. Region zu Gute.

Ausschreibung & Antrag

Antrag stellen
Anträge müssen bis zum 1. Oktober 2022 eingereicht werden.
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus B.-W.)