EU-Parlament positioniert sich zu einheitlichen Ladegeräten

Am 4. Mai 2022 hat das Europäische Parlament die Position des IMCO-Ausschusses (Internal Market and Consumer Protection) zur angestrebten Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie (EU) 2014/53 bestätigt. Damit kommt es nun zu den sogenannten Trilog-Verhandlungen zur Findung einer finalen Fassung der Richtliniennovelle. 
Der Rat hat seine Position zum Vorschlag der Kommission aus dem September 2021 bereits am 26. Januar 2022 verabschiedet.
Mit der Richtlinienüberarbeitung soll es vor allem zu einer Vereinheitlichung von Ladegeräten für bestimmte elektronische Geräte in der EU kommen und so der Umfang von Elektroabfällen reduziert werden. Für das Laden von Geräten wie Tablets oder Mobiltelefonen würde der USB-C-Anschluss auch der Parlamentsposition nach zum Standard. Hinsichtlich des betroffenen Produktrahmens geht die Position des Europäischen Parlaments noch über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus. Ausgenommen wären für die Installation eines USB-C-Anschlusses zu kleinen Geräten. Unternehmen müssten damit die Gestaltung betroffener Produkte potenziell anpassen. Dazu umfasst die Parlamentsposition für Unternehmen etwa neue Informations- und Kennzeichnungspflichten. Die angestrebte Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie unterfällt der europäischen Gesamtzielsetzung der Stärkung der Nachhaltigkeit auch im Produktbereich. Die Mitteilung des EU-Parlaments finden Sie hier.
(Quelle: DIHK)