EU-Kommission stellt Strategie für Krisenvorsorge vor

Am 26. März 2025 hat die Kommission ihre EU-Strategie für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie soll die Prävention und Reaktion auf unterschiedliche Bedrohungslagen verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Prävention sowie bei der Vorbereitung auf Krisensituationen unterstützen.
Die Strategie umfasst mehr als 60 Initiativen, davon sind 30 als Leitaktionen gekennzeichnet.
Am 26. März hat die Kommission ihre EU-Strategie für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie soll die Prävention und Reaktion auf unterschiedliche Bedrohungslagen verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Prävention sowie bei der Vorbereitung auf Krisensituationen unterstützen. Die Strategie umfasst mehr als 60 Initiativen, davon sind 30 als Leitaktionen gekennzeichnet.
Die Strategie besteht aus sieben Handlungsfeldern und einem Aktionsplan. Die sieben Handlungsfelder setzen sich wie folgt zusammen:
  1. Stärkung der Vorausschau und der antizipativen Fähigkeiten
  2. Schutz der grundlegenden gesellschaftlichen Funktionen Europas
  3. Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung
  4. Ausbau der öffentlich-privaten Zusammenarbeit
  5. Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
  6. Verbesserung der Koordinierung der Krisenreaktion
  7. Verbesserung der Zusammenarbeit mit externen Partnern
Das Thema der Krisenvorsorge solle laut Kommission auch in den anstehenden Budgetdiskussionen von Anfang an mitgedacht werden.
Anbei eine vorläufige Auflistung der wirtschaftsrelevanten Initiativen pro Handlungsfeld:
  1. Stärkung der Vorausschau und der antizipativen Fähigkeiten
    • Stärkung des Koordinierungszentrums für Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, kurz ERCC), welches
      • regelmäßige Briefings zu sektorübergreifenden Risiken erstellen
      • deren Kaskadeneffekte identifizieren und analysieren und
      • Szenarien entwickeln soll.
  2. Schutz der grundlegenden gesellschaftlichen Funktionen Europas
  • Verankerung des Konzepts „Preparedness by Design“ in den zukünftigen Maßnahmen der EU
    1. Neue Rechtsvorschriften und Programme werden unter dem Gesichtspunkt der Abwehrbereitschaft und Sicherheit ausgearbeitet oder überprüft
    2. Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands und die Straffung der Verfahren sollen flexiblere und wirksamere Bereitschaftsmaßnahmen erleichtern
    3. Prüfung eines „EU Preparedness Law“
  • Annahme von Krisenvorsorge-Mindestanforderungen
    1. Unmittelbare Priorität hat die dringende und vollständige Umsetzung und Anwendung des Rechtsrahmens der Union, insbesondere der CER- und der NIS2-Richtlinie
    2. Ermittlung weiterer Sektoren und Dienstleistungen, die von den derzeitigen Rechtsvorschriften nicht erfasst werden und für die möglicherweise Handlungsbedarf besteht
  • Vorschlag für eine EU-Strategie zur Vorratshaltung
    1. Die Kommission wird eine EU-weite Bevorratungsstrategie vorschlagen, die alle bestehenden sektoralen Bemühungen um die Bevorratung integriert.
      • Zugang zu kritischen Ressourcen in der gesamten EU verbessern, z. B. für Not- und Katastrophenfälle, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Rohstoffe, Energieausrüstungen, Notunterkünfte und möglicherweise auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wasser.
      • Es ist beabsichtigt, zentralisierte Reserven auf EU-Ebene mit Beiträgen der Mitgliedstaaten zu kombinieren, unterstützt durch öffentlich-private Partnerschaften, um Effizienz, Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
  1. Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung
    1. Ankündigung eines „European Civil Defence Mechanism“
    2. Entwicklung von Leitlinien zur Erreichung eines Selbstversorgungsgrades der Bevölkerung innerhalb von mindestens 72 Stunden
  2. Ausbau der öffentlich-privaten Zusammenarbeit
    • Verstärkung eines strukturierten öffentlich-privaten Engagements für die Krisenvorsorge
      • Gezielter, wechselseitiger Informationsaustausch
      • Beteiligung an strategischen Vorausschau- oder Antizipationsinitiativen
      • gemeinsame Schulungen; und
      • koordinierte Reaktion auf Krisen.
    • Aufbauend auf bestehenden Vereinbarungen solle die EU öffentlich-private Partnerschaften stärken, um kritische Lieferungen und Dienstleistungen durch strategische Vorräte, gemeinsame Beschaffung, Rahmenverträge, Diversifizierung der Quellen und Kreislauflösungen zu sichern und so die Risiken von globalen Marktstörungen und Schocks zu verringern.
    • Einrichtung einer öffentlich-privaten Task Force für die Krisenvorsorge:
      1. Ziele sollen sein:
        • bei der Stärkung des Kontinuitätsmanagements lebenswichtiger Funktionen und grundlegender Dienste zusammenzuarbeiten
        • Informationen über Schwachstellen und Unterbrechungen in der Versorgungskette auszutauschen
        • Leitlinien, Rahmen und Anreize bereitzustellen, um privaten Einrichtungen dabei zu helfen, ein Mindestmaß an Bereitschaft zu gewährleisten
        • Abhilfemaßnahmen in allen kritischen Sektoren zu koordinieren, die wesentliche Dienste erbringen und die lebenswichtigen Funktionen der Gesellschaft sicherstellen, und
        • die Krisenkommunikation zu unterstützen.
    • Entwicklung öffentlich-privater Notfallprotokolle
    • Überarbeitung des Rahmens für das öffentliche Auftragswesen
    • Einrichtung eines europäischen Kompetenzzentrums für Sicherheit in der Forschung
  3. Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
    • Förderung von „dual-use by design“
    • Schaffung umfassender zivil-militärischer Bereitschaftsvereinbarungen
    • Entwicklung von Standards für zivil-militärische Planung und Investitionen mit doppeltem Verwendungszweck
    • Organisation regelmäßiger EU-Übungen zur Förderung einer umfassenden Bereitschaft
  4. Verbesserung der Koordinierung der Krisenreaktion
    • Einrichtung eines EU-Krisenkoordinationszentrums auf Basis des ERCC
    • Ziele:
      • auf allen Ebenen auf ein gemeinsames Verständnis von Krisen und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Sektoren und die gesamte Bevölkerung hinarbeiten
      • die sektorübergreifende Arbeit erleichtern, indem sie die federführenden Dienststellen bei der Krisenbewältigung unterstützen, ohne sektorale Zuständigkeiten zu übernehmen; und
      • die allgemeine Reaktion auf Krisen überwachen und dabei eine ständige Rückmeldung an den Rat sicherstellen, unter anderem durch eine „integrierte politische Krisenreaktion“.
Quelle: DIHK