Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative

Der Erfolg für Einzelhändler, Gastronomen und andere Geschäftsleute hängt wesentlich von der Attraktivität des Standortes ab. Das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und eröffnet Grundeigentümern und Gewerbetreibenden in diesem Zusammenhang neue Möglichkeiten gemeinsamen Handelns im Rahmen eines Aufwertungsbereiches, eines sogenannten Business Improvement Districts (BID).
BIDs sind räumlich klar umrissene Bereiche, in denen die Grundeigentümer – in Abstimmung mit der Gemeinde und mit den Gewerbetreibenden – zum eigenen Vorteil versuchen, die Standortqualität durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern.
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern haben in Kooperation mit dem Handelsverband Baden-Württemberg und mit Unterstützung des Landes einen Leitfaden herausgegeben, der die wichtigsten Fragen beantworten und Interessierten eine Orientierungshilfe geben soll. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus als Ansprechpartner zur Verfügung.