ElektroG: Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes beschlossen
Mit den bereits bestehenden und zukünftigen Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll eine möglichst umfassende Rückführung der Altgeräte sichergestellt werden, um deren Recycling sowie die Verwertung der enthaltenen wertvollen Rohstoffe zu verbessern. Der Handel als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen aus §§ 17 und 18 ElektroG, auf im Folgenden näher eingegangen wird. Die Pflichten gelten sowohl für gewisse stationäre Groß- und Einzelhändler als auch für Onlinehändler.