Erhöhte Ausgleichsabgabe ab 2024 – Chancen zur Rückführung von Fördermitteln in die Betriebe nutzen
Veranstaltungsdetails
Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung hat nicht nur finanzielle Vorteile für Unternehmen, sondern bringt auch Mehrwerte für die Unternehmenskultur. Wie Unternehmen diese Chancen nutzen, verraten wir Ihnen am Donnerstag, 15. Februar, 10.30 bis 11.30 Uhr, bei unserer kostenfreien Online-Veranstaltung der Reihe „Impulse für den Mittelstand“.
Unter dem Titel „Erhöhte Ausgleichsabgabe ab 2024 – Chancen zur Rückführung von Fördermitteln in die Betriebe nutzen“ stellt Referent Cord Behmann, Inhaber der Unternehmensberatung Cobe Consulting aus Celle, potenzielle Fördermöglichkeiten vor und erklärt die damit verbundenen Antragsschritte.
Unternehmen mit 20 und mehr Angestellten müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe leisten, wenn sie keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe ist in diesem Jahr stark gestiegen: von maximal 360 Euro auf maximal 720 Euro pro Arbeitsplatz und Monat.
Erfahren Sie, welche Fördermittel Sie bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nutzen können und melden Sie sich jetzt zu unserer Online-Veranstaltung an.