Freihandelsabkommen EU-Australien abgeschlossen

Die Europäische Union und Australien haben ihre Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen am 24. März erfolgreich abgeschlossen. Ziel des Abkommens ist es, Handelshemmnisse abzubauen, Investitionen zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen. Auch wenn das Abkommen noch nicht in Kraft ist, ergeben sich daraus bereits heute positive Perspektiven für Unternehmen.
„Das Freihandelsabkommen mit Australien ist ein wichtiges Signal für offene Märkte und verlässliche Rahmenbedingungen“, sagt Michael Wilkens, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) und Außenwirtschaftsexperte. „Gerade für unsere exportorientierten Unternehmen eröffnet es neue Chancen in einem attraktiven Wachstumsmarkt. Gleichzeitig stärkt es die Versorgungssicherheit mit dringend benötigten Rohstoffen und trägt dazu bei, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren.“
Ein zentrales Element des Abkommens ist der weitgehende Zollabbau: Nach Inkrafttreten sollen rund 97,6 Prozent der EU-Warenexporte nach Australien zollfrei sein. Das bringt europäischen Unternehmen Einsparungen von mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Besonders profitieren dürften Branchen wie Maschinenbau, Automobilzulieferung, Chemie, Pharma und Medizintechnik. Auch für Unternehmen aus Niedersachsen verbessern sich die Marktchancen deutlich.
So erleichtert das Abkommen den Marktzugang für Dienstleistungen, etwa in der Telekommunikation und bei Finanzdienstleistungen. Auch die Anerkennung beruflicher Qualifikationen soll vereinfacht werden. Im Agrarbereich bleibt der Schutz sensibler Produkte gewahrt: Für Rind- und Lammfleisch aus Australien sind Zollkontingente vorgesehen, während europäische Produkte wie Wein, Käse und Schokolade bessere Marktchancen erhalten. Auch geografische Herkunftsbezeichnungen werden künftig stärker geschützt.
Strategisch wichtig ist die Zusammenarbeit zudem bei kritischen Rohstoffen. Australien ist ein bedeutender Lieferant von Lithium und Seltenen Erden, die für Energiewende, Digitalisierung und industrielle Produktion unverzichtbar sind. Das stärkt Lieferketten und Versorgungssicherheit in wichtigen Zukunftsbranchen.
Vor dem Inkrafttreten stehen nun noch die juristische Prüfung sowie die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des australischen Parlaments aus. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen und möglichen Marktchancen befassen.
Rückfragen von Unternehmen zum Abkommen beantwortet Rola Çam, IHKLW-Beraterin Außenwirtschaft, 04131 742-125, international@ihklw.de.
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Lüneburg, 24. März 2026