Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung regelt die Preisangaben in Deutschland. Bei Verstößen drohen Abmahnungen sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Angabe des Grundpreises
Der Grundpreis muss „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar" angegeben sein, muss aber nicht mehr zwingend in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angeführt werden (§ 4 PAnGV n.F.).
Mengeneinheiten für die Angabe des Grundpreises
Zum Zwecke einer besseren Preistransparenz ist einheitlich „1 Kilogramm bzw. 1 Liter“ als Mengeneinheit für die Angabe von Grundpreisen zu nutzen (§ 5 Abs. 1 PAngV n.F.). Die Möglichkeit einer Abweichung bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, gibt es seit 2022 nicht mehr.
Ausweisung von Pfandbeträgen
Wie muss der Preis von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen ausgewiesen werden? Diese Frage hat die Gerichte in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt. Unter der Überschrift „Rückerstattbare Sicherheit“ gibt es dazu eine klare Regelung: Die Höhe des Pfandbetrags ist neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen (§ 7 PAngV n. F.).
Regelungen bei Preissenkungen
Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung ist der vorherige Preis anzugeben, den der Händler vor der Preisermäßigung über einen bestimmten Zeitraum angewendet hat. Der vorherige Preis ist der niedrigste Preis, den der Händler innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung angewendet hat (§ 11 PAngV n. F.). Ziel ist es, dass Verbraucher*innen Preisermäßigungen für Waren künftig besser einordnen können.
Preise beim punktuellen Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Betreiber*innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte, die Verbrauchern*innen das punktuelle Aufladen von Elektromobilen ermöglichen, müssen an dem jeweiligen Ladepunkt den Arbeitspreis je Kilowattstunde angeben (§ 14 Abs. 2 PAngV n. F.). Der Preis kann als Preisaushang, auf dem Display des Ladepunktes oder per Abrufoption für eine Anzeige des Preises auf dem Display eines mobilen Endgerätes angezeigt werden.
