Präferenzursprung ermitteln

Bevor ein Präferenznachweis (z. B. EUR.1 oder Ursprungserklärung) ausgestellt oder eine Lieferantenerklärung abgegeben werden kann, muss festgestellt werden, ob die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Präferenzabkommens erfüllt.
Dieser Vorgang wird in der Praxis häufig als „Präferenzen rechnen“ oder „Präferenzkalkulation“ bezeichnet.
Die Berechnung erfolgt immer für eine konkrete Ware und immer nach den Ursprungsregeln des jeweiligen Präferenzabkommens. Eine Ware kann deshalb für ein Bestimmungsland Ursprungseigenschaft besitzen, für ein anderes jedoch nicht.
Hinweis: Die nachfolgenden Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Ursprungsermittlung und Präferenzkalkulation. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Prüfung der jeweils geltenden Ursprungsregeln des maßgeblichen Präferenzabkommens.

Schritt 1: Zolltarifnummer ermitteln

Grundlage jeder Präferenzkalkulation ist die richtige Einreihung der Ware in den Zolltarif.
Dazu wird die achtstellige Warennummer (KN-Code) bzw. die HS-Position ermittelt.
Die Zolltarifnummer entscheidet darüber,
  • welche Ursprungsregel anzuwenden ist,
  • welche Verarbeitung ausreichend ist,
  • ob Wertgrenzen einzuhalten sind,
  • oder ob ein Tarifwechsel erforderlich ist.
Ohne richtige Zolltarifnummer ist keine korrekte Ursprungsermittlung möglich.

Schritt 2: Passendes Präferenzabkommen auswählen

Im zweiten Schritt wird festgestellt, in welches Land exportiert werden soll.
Je nach Bestimmungsland gelten unterschiedliche Präferenzabkommen, beispielsweise:
  • PEM-Konvention
  • Vereinigtes Königreich
  • Kanada (CETA)
  • Japan
  • Südkorea
  • Vietnam
  • Mexiko
Jedes Abkommen besitzt eigene Ursprungsregeln.

Schritt 3: Ursprungsregel in WuP online nachschlagen

Die Generalzolldirektion stellt hierfür kostenlos die Datenbank WuP online (Warenursprung und Präferenzen online) zur Verfügung.
Dort können für jedes Präferenzabkommen die jeweils gültigen Ursprungsregeln abgefragt werden. Außerdem lassen sich Länderinformationen, Verarbeitungsvorschriften, Kumulationsmöglichkeiten sowie frühere Rechtsstände über den Stichtag abrufen.

Vorgehensweise in WuP online

  1. WuP online aufrufen.
  2. Das Bestimmungsland auswählen.
  3. Die HS-Position der Ware eingeben.
  4. Den richtigen Stichtag auswählen (standardmäßig aktuelles Datum).
  5. Die Verarbeitungsliste öffnen.
  6. Die für die Ware geltende Ursprungsregel ablesen.

Schritt 4: Ursprungsregel verstehen

Je nach Ware kann WuP online unterschiedliche Ursprungsregeln anzeigen.
Typische Ursprungsregeln sind:

Vollständige Gewinnung

Beispiel:
  • Gemüse
  • Tiere
  • Mineralien
Die Ware muss vollständig in einem Vertragsstaat gewonnen oder hergestellt worden sein.

Tarifwechsel

Hier muss sich die Zolltarifnummer der fertigen Ware gegenüber den verwendeten Nichtursprungsmaterialien ändern.
Beispiele:
  • Kapitelwechsel (CC)
  • Positionswechsel (CTH)
  • Unterpositionswechsel (CTSH)
Welche Form des Tarifwechsels erforderlich ist, ergibt sich unmittelbar aus der Verarbeitungsliste des jeweiligen Abkommens.

Wertregel

Viele Ursprungsregeln begrenzen den zulässigen Anteil der Nichtursprungsmaterialien.
Beispiel:
Wert der Nichtursprungsmaterialien höchstens 40 Prozent des Ab-Werk-Preises.
Dann muss dieser Anteil berechnet werden.

Bestimmte Be- oder Verarbeitung

Einige Waren erhalten den Ursprung nur, wenn genau definierte Herstellungsschritte durchgeführt wurden.
Beispiele:
  • Spinnen
  • Weben
  • chemische Reaktion
  • Schmelzen
  • Extrudieren

Schritt 5: Vormaterialien prüfen

Nun werden sämtliche verwendeten Vormaterialien betrachtet.
Für jedes Material ist festzustellen:
  • besitzt es Präferenzursprung?
  • liegt eine Lieferantenerklärung vor?
  • handelt es sich um Nichtursprungsmaterial?
Fehlt ein Ursprungsnachweis, ist das Material grundsätzlich als Nichtursprungsmaterial zu behandeln.

Schritt 6: Präferenz berechnen

Nun wird geprüft, ob die Ursprungsregel erfüllt ist.

Beispiel einer Wertregel

Ab-Werk-Preis: 500 Euro
Nichtursprungsmaterialien: 150 Euro
Berechnung: 150 Euro ÷ 500 Euro × 100 = 30 Prozent
Die Ursprungsregel erlaubt maximal 40 Prozent.
Ergebnis:
Die Ware erfüllt die Wertregel. Der Präferenzursprung kann erworben werden.

Beispiel eines Tarifwechsels

Fertige Ware: HS 9403 (Möbel)
Vormaterial: HS 4412 (Sperrholz)
Da sich die Position geändert hat und die Ursprungsregel einen Positionswechsel verlangt, ist diese Voraussetzung erfüllt. Ob zusätzlich weitere Bedingungen gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Verarbeitungsliste.

Schritt 7: Kumulation prüfen

Vor der endgültigen Entscheidung sollte geprüft werden, ob eine Kumulation zulässig ist.
Je nach Präferenzabkommen können Vormaterialien aus Partnerstaaten als Ursprungsmaterialien behandelt werden.
Im PEM-Bereich können hierfür die Kumulationsmatrix sowie die jeweiligen Länderinformationen in WuP online genutzt werden.

Schritt 8: Ergebnis dokumentieren

Die Ursprungsermittlung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Empfohlen wird insbesondere die Aufbewahrung von:
  • Zolltarifnummer
  • Stückliste
  • Lieferantenerklärungen
  • Ursprungsnachweisen
  • Berechnungen
  • Ausdruck oder Screenshot der Ursprungsregel aus WuP online
  • Ergebnis der Präferenzkalkulation
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für
  • Lieferantenerklärungen,
  • Ursprungserklärungen,
  • Erklärungen zum Ursprung,
  • Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
  • sowie spätere Zollprüfungen.

Praktische Tipps

  • Zolltarifnummer immer zuerst prüfen.
  • Ursprung immer für das jeweilige Bestimmungsland berechnen.
  • WuP online ausschließlich als Informationssystem nutzen – rechtsverbindlich sind die Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • Lieferantenerklärungen regelmäßig auf Aktualität prüfen.
  • Jede Präferenzkalkulation dokumentieren und archivieren.

Praxistipp: WuP online richtig nutzen

WuP online bietet zahlreiche Funktionen, die die Ursprungsermittlung erleichtern:
  • Länderinformationen mit den wichtigsten Regelungen des jeweiligen Präferenzabkommens,
  • Verarbeitungslisten mit den erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln,
  • Bemerkungen zur Verarbeitungsliste mit Definitionen und Anwendungshinweisen,
  • Kumulationsmatrix (soweit im jeweiligen Abkommen vorhanden),
  • Stichtagsfunktion, um frühere oder aktuelle Rechtsstände anzuzeigen,
  • Änderungshistorie, um Rechtsänderungen nachzuvollziehen.
Hinweis: Die nachfolgenden Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Ursprungsermittlung und Präferenzkalkulation. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Prüfung der jeweils geltenden Ursprungsregeln des maßgeblichen Präferenzabkommens.

Beispiel 1 – Wertregel

Ein Unternehmen in Deutschland stellt einen Elektromotor (HS 8501) her und exportiert ihn nach Kanada.
In WuP online wird für diese Ware folgende Ursprungsregel angezeigt:
„Der Wert der verwendeten Nichtursprungsmaterialien darf 40 % des Ab-Werk-Preises nicht überschreiten.“
Material Lieferantenerklärung Behandlung
Stahlgehäuse Ja Ursprungsmaterial
Wicklungen Ja Ursprungsmaterial
Kugellager aus China Nein Nichtursprungsmaterial
Schrauben aus China Nein Nichtursprungsmaterial
Da für die chinesischen Materialien keine Präferenznachweise vorliegen, werden sie als Nichtursprungsmaterialien behandelt.
Ab-Werk-Preis: 600 Euro
Nichtursprungsmaterialien:
  • Kugellager: 50 Euro
  • Schrauben: 20 Euro
Gesamt: 70 Euro
Berechnung: 70 Euro ÷ 600 Euro × 100 = 11,67 Prozent
Die zulässige Grenze von 40 Prozent wird eingehalten. Der Motor erfüllt die Ursprungsregel. Ein Präferenznachweis darf ausgestellt werden.
Nicht jedes Material benötigt eine Lieferantenerklärung. Für Materialien ohne Ursprungsnachweis wird einfach angenommen, dass sie Nichtursprungsmaterialien sind. Erst anschließend wird geprüft, ob die jeweilige Ursprungsregel trotzdem erfüllt wird.

Beispiel 2 – Tarifwechsel

Ein Unternehmen produziert Büromöbel.
Fertige Ware: HS 9403
WuP online nennt folgende Ursprungsregel:
„Herstellung aus Vormaterialien einer anderen Position.“
Material HS Lieferantenerklärung
Sperrholz 4412 Nein
Schrauben 7318 Nein
Beschläge 8302 Nein
Für keines der Materialien liegt eine Lieferantenerklärung vor. Alle Materialien werden deshalb als Nichtursprungsmaterialien behandelt.
Jetzt wird geprüft, ob sich die Zolltarifposition geändert hat.
Material HS
Sperrholz 4412
Schrauben 7318
Beschläge 8302
Fertige Möbel 9403
Alle Nichtursprungsmaterialien besitzen eine andere Position als das Endprodukt. Der erforderliche Tarifwechsel ist erfüllt.
Obwohl keine Lieferantenerklärungen vorliegen, erhält die Ware Präferenzursprung. Der Grund: Die Ursprungsregel verlangt keinen Ursprung der Materialien, sondern lediglich einen Positionswechsel.
Eine Lieferantenerklärung ist nur erforderlich, wenn ein Material als Ursprungsmaterial berücksichtigt werden soll. Nichtursprungsmaterialien dürfen selbstverständlich verwendet werden, sofern die Ursprungsregel dies zulässt.

Beispiel 3 – Lieferantenerklärung fehlt

Ein Maschinenbauer kauft Stahl von einem deutschen Lieferanten. Der Lieferant schreibt auf der Rechnung:
„Ware stammt aus Deutschland."
Eine Lieferantenerklärung liegt nicht vor.
Der Hinweis auf der Rechnung ist kein Präferenznachweis. Der Stahl darf deshalb nicht als Ursprungsmaterial behandelt werden. Für die Präferenzkalkulation gilt er zunächst als Nichtursprungsmaterial.
Erst wenn die Ursprungsregel trotzdem erfüllt wird (z. B. durch einen Tarifwechsel oder die Einhaltung einer Wertgrenze), kann die fertige Maschine Präferenzursprung erwerben.
„Made in Germany" ist kein Nachweis des Präferenzursprungs.
Auch das nichtpräferenzielle Ursprungszeugnis ersetzt keine Lieferantenerklärung.

Beispiel 4 – Kumulation

Ein deutscher Hersteller produziert Arbeitskleidung.
Verwendet werden:
Material Herkunft Lieferantenerklärung
Stoff Schweiz Präferenznachweis vorhanden
Garn EU Lieferantenerklärung vorhanden
Knöpfe Türkei Präferenznachweis vorhanden
WuP online zeigt, dass für dieses Präferenzabkommen die entsprechende Kumulation zulässig ist.
Die Materialien aus der Schweiz und der Türkei können aufgrund der zulässigen Kumulation bei der Ursprungsermittlung berücksichtigt werden. Anschließend wird geprüft, ob die eigentliche Ursprungsregel erfüllt wird.
Sind sowohl die Kumulationsvoraussetzungen als auch die Ursprungsregel erfüllt, erhält die Ware Präferenzursprung.
Kumulation ersetzt nicht die Ursprungsregel. Sie entscheidet lediglich darüber, wie bestimmte Vormaterialien behandelt werden dürfen.
Hinweis: Die nachfolgenden Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Ursprungsermittlung und Präferenzkalkulation. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Prüfung der jeweils geltenden Ursprungsregeln des maßgeblichen Präferenzabkommens.