Neue Zollvorteile für bestimmte US-Waren
Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 hat die Europäische Union neue Zollvergünstigungen für ausgewählte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt. Die Regelung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und betrifft ausschließlich Waren, die in den Anhängen der Verordnung ausdrücklich anhand ihrer Zolltarifnummern aufgeführt sind.
Die Verordnung basiert nicht auf einem klassischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, sondern auf einer eigenständigen unionsrechtlichen Regelung. Die Verordnung verweist derzeit auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Unionszollkodex. Spezielle Präferenzursprungsregeln zwischen der EU und den USA sind in der Verordnung derzeit noch nicht festgelegt.
Prüfung anhand der Zolltarifnummer erforderlich
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre importierten Waren tatsächlich vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst werden. Maßgeblich hierfür sind die in den Anhängen der Verordnung genannten CN-Codes beziehungsweise die daraus abgeleiteten TARIC-Einreihungen.
Die begünstigten Waren umfassen unter anderem einzelne Produkte aus verschiedenen Industrie- und Agrarbereichen. Eine pauschale Zollbefreiung für gesamte Branchen besteht jedoch nicht.
Ursprung der Waren muss nachweisbar sein
Die Zollvergünstigungen gelten ausschließlich für Waren mit Ursprung in den USA. Unternehmen sollten geeignete Unterlagen bereithalten, um den Ursprung der Waren gegenüber den Zollbehörden nachvollziehbar dokumentieren zu können.
Je nach Lieferkette können verschiedene Unterlagen zur Dokumentation des Ursprungs herangezogen werden, beispielsweise Herstellerangaben, Lieferantenerklärungen oder Produktionsinformationen. Welche Nachweise im Einzelfall geeignet sind, richtet sich nach den konkreten Umständen der Lieferkette.
Auswirkungen für Unternehmen
Für importierende Unternehmen können sich je nach Warenstruktur und Lieferkette Änderungen bei der Zollbelastung sowie bei internen Zollprozessen ergeben. Insbesondere empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung bestehender Abläufe im Bereich Tarifierung, Ursprungsbestimmung und Zolldokumentation.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten insbesondere prüfen:
- ob ihre Waren von den in der Verordnung genannten Zollpositionen erfasst werden,
- wie der US-Ursprung dokumentiert werden kann,
- ob Anpassungen bei Zoll- und Compliance-Prozessen erforderlich sind.
Die Verordnung kann insbesondere für importorientierte Unternehmen mit transatlantischen Lieferbeziehungen relevant sein.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 über die Anpassung von Zollsätzen für bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten und die Eröffnung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten.
