Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat zum Thema der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ein Informationsblatt herausgegeben, das vor allem Unternehmen der Reisebranche über Neuerungen der Gewerbesteuerfestsetzung aufklären soll.
Die Folgen der Hinzurechnung für Unternehmer der Reisebranche könnten enorm sein, denn die Steuerforderungen können auch rückwirkend erhoben werden. Bei der Gewerbesteuerfestsetzung können nun auch reine Unterkunftsleistungen inklusive üblicher Nebenleistungen, wie die Zimmerreinigung, berücksichtigt werden.
Betroffen von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sind (Bus-) Reiseveranstalter, Paketveranstalter, Kongress-Büros (PCO), Incoming-Agenturen, Destinations-Marketing-Organisationen mit eigener Reiseveranstaltung, Eventanbieter und Ferienhaus-Anbieter.
