Energiemonitoring

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Beide Behörden erheben deshalb vom 17. März bis zum 30. April 2025 Daten für das Monitoring.
Die Abfrage betrifft Unternehmen aus den Bereichen Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel und Vertrieb. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Unternehmen müssen nur die für sie relevanten Fragebögen ausfüllen. Zur Minimierung des Aufwands werden einheitliche Fragebögen genutzt, wobei die Fragen des Bundeskartellamts gesondert gekennzeichnet sind. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt achten verstärkt auf die fristgerechte Datenübermittlung. Bei Versäumnissen drohen eine Auskunftsverfügung und Zwangsgeld.

Weitere Informationen und Fragebögen finden Sie hier: Energiemonitoring 2025.