ESF-Programm: Weiterbildung in Niedersachsen
Das Förderprogramm "Weiterbildung in Niedersachsen" unterstützt niedersächsische Unternehmen bei Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.
Die Weiterbildung in Niedersachsen ist der Nachfolger des Förderprogramms IWiN.
Nach Nummer 2.1 der Richtlinie
„Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) lassen sich in
ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Die NBank informiert dazu an dieser Stelle:
Weiterbildung in Niedersachsen – Neuer Förderaufruf.
Überblick
- Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
- Zuschuss bis zu 50 Prozent, mindestens 1.000 Euro
- Maximal 36 Monate Laufzeit
- Maximale Laufzeit: bis zum 30. Juni 2023 (Die Weiterbildungsmaßnahmen des Förderaufrufs „Digitalisierung und Grüne Wirtschaft“ enden ebenfalls zum 30. Juni 2023.)
- Pro Teilnehmer*in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen (unabhängig von der Unternehmensgröße)
- Betriebsinhaber von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
- Personalausgaben für die Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)
Bedingungen
- Die Bedingungen können Sie in der Produktinformation Weiterbildung in Niedersachsen nachlesen.