Motivationsfaktor Fördermittel

Ob in Krisensituationen oder bei anstehenden Investitionen: Fördermittel unterstützen Unternehmen bei neuen Projekten. Gastautorin Dr. Marion Weinhuber gibt einen Überblick über ausgewählte Programme mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Innovation.
Bafa-Förderung unternehmerischen Know-hows
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Unternehmens-Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bei Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt der Fördersatz bundesweit einheitlich 90 Prozent bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt daher 2.700 Euro. Für Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, sind sowohl Fördersatz als auch Bemessungsgrundlage unterschiedlich geregelt. Für unseren IHKLW-Bezirk gilt: Im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg – aus unserem IHKLW-Bezirk zählen dazu die Landkreise Celle, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Heidekreis und Harburg – beträgt der Fördersatz 60 Prozent ausgehend von einer Bemessungsgrundlage für Jungunternehmen in Höhe von 4.000 Euro (maximaler Zuschuss 2.400 Euro) und für Bestandsunternehmen in Höhe von 3.000 Euro (maximaler Zuschuss 1.800 Euro). Im Landkreis Gifhorn und in der Stadt Wolfsburg beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Unternehmen sind in der Auswahl des Beraters frei, sofern dieser bei der BAFA registriert und gelistet ist. Anträge für die Bafa-Förderung können ausschließlich online gestellt werden.
BMWi-Innovationsgutscheine
Um die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu steigern, fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) mit den „BMWi-Innovationsgutscheinen“ (go-inno) bis zu 50 Prozent der Kosten für externe Beratungsleistungen – maximal 5.500 Euro für Potenzialanalysen und bis zu 13.750 Euro für Realisierungskonzepte, die vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen erstellen. Die Beratungsunternehmen sind in diesem Fall selbst Zuwendungsempfänger und rechnen die Zuwendung direkt mit dem BMWi ab. Die autorisierten Berater sind auch Ansprechpartner für Innovationsgutscheine.
Exportinitiative Umwelttechnologien
Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ (EXI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) soll den Wissenstransfer aus den Bereichen Umwelt-, Ressourcenschutz und Effizienztechnologien sowie zum Aufbau innovativer grüner Infrastrukturen „Made in Germany“ in Ländern mit Unterstützungsbedarf fördern. Im Vordergrund stehen Wasser- und Abwasserwirtschaft, Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, Umweltmanagement, umweltfreundliche Mobilitätslösungen, nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung, grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sowie innovative Querschnittstechnologien. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und besteht aus einer Projektskizze und – nach Aufforderung – einem förmlichen Förderantrag. Projektskizzen für die Exportinitiative Umwelttechnologien können bis zum 1. März eines jeden Jahres auf elektronischem Wege eingereicht werden.
Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“
Mit dem Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ fördert die Bundesregierung herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. Dazu gehört zum Beispiel die Umsetzung des „Masterplans Stadtnatur“. Dessen Ziel ist es, mehr naturnahe, art- und strukturreiche Grün- und Freiflächen in Städten und Gemeinden einzurichten. Dazu können auch Aktionen zur Begrünung von innerstädtischen Firmengeländen beitragen. Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können eine Förderung beantragen und einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Weitere Informationen auch rund um Anträge für das Bundesprogramm “Biologische Vielfalt” sind online zu finden.