BRANDSCHUTZ

Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten – und wann reicht ein Brandschutzhelfer?

1. Warum die Frage „Beauftragter oder Helfer?“ so wichtig ist

Ob du einen Brandschutzbeauftragten brauchst oder ob gut geschulte Brandschutzhelfer ausreichen, hängt stark von deiner Branche, der Gebäudeart und der Brandgefährdung ab. Die Entscheidung wirkt sich direkt auf Haftung, Versicherbarkeit und das Sicherheitsniveau in deinem Betrieb aus. Gleichzeitig sind die Begriffe im Alltag oft durcheinander – viele Unternehmen unterschätzen den Unterschied zwischen „Pflichtfunktion“ und „unterstützender Rolle“.

2. Was macht ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die in der Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen und im Verhalten im Brandfall geschult sind. Sie unterstützen im Notfall bei der Räumung, warnen Kolleginnen und Kollegen, helfen bei der Erstbrandbekämpfung und kennen die Fluchtwege. Die ASR A2.2 sieht in der Regel mindestens etwa 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer vor, wobei der genaue Bedarf aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden muss.
Wichtig: Auch kleine Betriebe brauchen mindestens eine entsprechend qualifizierte Person – die 5 % greifen ab dem ersten Beschäftigten. Brandschutzhelfer sind damit Pflicht in praktisch jedem Unternehmen, egal ob Büro, Praxis oder Werkstatt.

3. Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und unterstützt die Unternehmensleitung fachlich. Seine Aufgaben sind u. a. die Bewertung von Brandgefährdungen, Mitwirkung an Brandschutzkonzepten, Begleitung von Begehungen, Erstellung von Brandschutzordnungen sowie Planung und Auswertung von Übungen. Die DGUV Information 205‑003 und die inhaltsgleiche vfdb-Richtlinie 12‑09/01 definieren Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung dieser Funktion.
Der Brandschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt, arbeitet weisungsfrei in seinem Aufgabenbereich und ist direkt der Unternehmensleitung zugeordnet. Er ersetzt nicht die Verantwortung des Arbeitgebers, sondern macht diese durch fachliche Expertise besser erfüllbar.

4. Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?

Eine pauschale Unternehmensgröße („ab X Mitarbeitenden“) gibt es nicht – die Pflicht ergibt sich vor allem aus Bauordnungsrecht, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepten, behördlichen Auflagen, Versicherungsbedingungen und Gefährdungsbeurteilungen. Die DGUV Information 205‑003 spricht von der Erforderlichkeit eines Brandschutzbeauftragten, wenn eine erhöhte Brandgefährdung festgestellt wurde oder besondere Rechtsvorschriften und Auflagen das fordern.
Typische Auslöser sind:
  • Sonderbauten: z. B. Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, größere Industriebauten.
  • Baurechtliche Vorgaben: Landesbauordnungen, Industriebaurichtlinien, Sonderbauverordnungen.
  • Brandschutzkonzepte: Auflage eines Brandschutzbeauftragten im genehmigten Konzept oder in der Baugenehmigung.
  • Versicherer/Kunden: vertragliche Forderung eines qualifizierten Ansprechpartners für Brandschutz.
Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist, reicht die alleinige Arbeit mit Brandschutzhelfern in der Regel nicht mehr aus – die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird faktisch zur Pflicht.

5. Praxis: Wann reichen Brandschutzhelfer (noch) aus?

In vielen „normalen“ Betrieben ohne Sonderbaucharakter und ohne erhöhte Brandgefährdung kann eine Organisation mit ausreichend geschulten Brandschutzhelfern, klar geregelten Abläufen und regelmäßigen Übungen ausreichend sein. Typische Beispiele:
  • Kleine Büros und Agenturen mit überschaubarer Brandlast und wenigen Mitarbeitenden, die sich in normalen Bürogebäuden befinden.
  • Praxen, Kanzleien oder kleinere Dienstleister, sofern keine besonderen Gefährdungen durch Technik oder Prozesse vorliegen.
Voraussetzung ist immer eine saubere Gefährdungsbeurteilung, die bestätigt, dass keine besondere Brandgefährdung besteht, und eine lückenlose Umsetzung der Anforderungen aus ArbSchG, DGUV und ASR A2.2. Spätestens wenn das Unternehmen wächst, sich bauliche Rahmenbedingungen ändern oder neue Prozesse (z. B. mit brennbaren Stoffen) hinzukommen, sollte die Frage nach einem Brandschutzbeauftragten neu gestellt werden.

6. Praxisbeispiel Büro

Ein mittelständisches IT-Unternehmen mit 80 Mitarbeitenden in einem Bürogebäude ohne besondere Brandlasten und ohne Sonderbau-Einstufung kann den betrieblichen Brandschutz meist mit Brandschutzhelfern abbilden. Hier sind in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden, ergänzt um Reserven für Urlaub und Krankheit.
Ein Brandschutzbeauftragter wird in diesem Szenario häufig erst dann sinnvoll oder erforderlich, wenn das Gebäude baulich komplex wird, eine hohe Personenbelegung aufweist oder der Vermieter bzw. das Brandschutzkonzept dies explizit fordert.

7. Praxisbeispiel Produktion / Industrie

In Produktionsbetrieben mit größeren Hallen, Maschinen, Schweißarbeitsplätzen, brennbaren Stoffen oder staubexplosionsfähigen Materialien liegt meist eine erhöhte Brandgefährdung vor. Hier ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vielfach Bestandteil des Brandschutzkonzeptes oder baurechtlicher Vorgaben; zudem verlangen Versicherer häufig eine klar benannte Fachperson.
Brandschutzhelfer bleiben trotzdem unverzichtbar, da sie im Ernstfall vor Ort handeln, während der Brandschutzbeauftragte eher konzeptionell, koordinierend und überwachend tätig ist. Die Kombination aus beiden Rollen bildet in solchen Betrieben den Standard.

8. Praxisbeispiel öffentliche Einrichtungen

In Schulen, Kitas, Hochschulen und anderen Einrichtungen ist die Evakuierung wegen großer Personenzahlen und vieler Kinder oder Jugendlicher besonders sensibel. Je nach Landesrecht gelten diese Gebäude als Sonderbauten, für die ein Brandschutzbeauftragter ausdrücklich gefordert werden kann.
Parallel braucht es ausreichend geschulte Brandschutzhelfer bzw. Evakuierungshelfer in Lehrerkollegien, Verwaltung und Hausmeisterteam, damit Räumungen geordnet und schnell ablaufen. Gerade hier zeigt sich der Unterschied: Der Brandschutzbeauftragte sorgt für Konzepte, Pläne und Übungen, die Helfer setzen diese in der konkreten Situation mit den Lernenden um.

9. Entscheidungshilfe: Reicht ein Helfer oder brauche ich einen Beauftragten?

Eine praxistaugliche Entscheidungslogik könnte so aussehen:
  • Prüfe: Ist dein Gebäude ein Sonderbau (Krankenhaus, Pflegeheim, Versammlungsstätte, Verkaufsstätte, Hochhaus, großer Industriebau)?
  • Prüfe: Fordern Bauordnung, Brandschutzkonzept oder Behörde ausdrücklich einen Brandschutzbeauftragten?
  • Prüfe: Fordern Versicherer, Kunden oder Auftraggeber vertraglich einen Brandschutzbeauftragten?
  • Prüfe: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine deutlich erhöhte Brandgefährdung (z. B. durch Stoffe, Prozesse, Personendichte)?
Wenn du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortest, kommst du um einen Brandschutzbeauftragten in der Praxis kaum herum. Wenn alle Fragen klar mit „Nein“ beantwortet werden können, du alle Grundpflichten erfüllst und ausreichend Brandschutzhelfer qualifiziert sind, kann diese Struktur (noch) ausreichen – sollte aber regelmäßig überprüft werden.

10. Metaebene: Warum beide Rollen zusammengehören

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte sind keine Alternativen, sondern Bausteine eines stimmigen Gesamtkonzepts. Der Brandschutzbeauftragte denkt strategisch, plant, dokumentiert und stimmt sich mit Behörden und Versicherern ab, während die Brandschutzhelfer im Alltag und im Ernstfall schnell und praktisch handeln. Gerade in wachsenden Organisationen ist es daher sinnvoll, frühzeitig eine klare Rollenverteilung aufzubauen, statt erst nach einer Auflage oder einem Vorfall zu reagieren.

11. Nächster Schritt: Passende Brandschutz-Weiterbildungen für dein Unternehmen auswählen

Wenn du beim Lesen gemerkt hast, dass deine aktuelle Brandschutzorganisation eher „gewachsen“ als geplant ist, ist das der perfekte Zeitpunkt, gezielt Kompetenzen im Unternehmen aufzubauen. Unsere Brandschutz-Weiterbildungen im IHK-Bildungshaus bieten dir dafür ein abgestimmtes Portfolio – von kompakten Schulungen für Brandschutzhelfer bis hin zu fundierten Lehrgängen für (künftige) Brandschutzbeauftragte, inklusive aktueller Rechtslage und praxisnahen Übungen.
Auf der Übersichtsseite zu unseren Brandschutz-Terminen findest du alle aktuellen Angebote gebündelt und kannst direkt das Format wählen, das zu Unternehmensgröße, Gefährdungslage und deinem eigenen Verantwortungsbereich passt.
Hinweis: Am 15.04.2026 gibt es eine kostenlose Infoveranstaltung zum Thema Brandschutz.
Hier geht es zu den Weiterbildungen zum Thema Brandschutz
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Quellen, abgerufen am 17.02.2026
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872
​https://publikationen.dguv.de/media/pdf/06/2e/05/205-003_2014.pdf
​https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Informationen/205-003.pdf
​https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/MjA1LTAwMw--
​https://www.feuertrutz.de/richtlinie-zur-ausbildung-von-brandschutzbeauftragten-ueberarbeitet-28012021
​https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/brand-und-explosionsschutz/asr-a22-textauszug
​https://ing-peschel.de/wp-content/uploads/Warum-Brandschutzbeauftragter.pdf
​https://www.feuertrutz.de/interview-ausbildung-von-brandschutzbeauftragten-nach-dguv-information-205-003-02052023
​https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25058
​https://borch.info/wann-wird-ein-brandschutzbeauftragter-benoetigt