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Produktmanagement

Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten verlangen nicht nur ausgeprägte Innovations- und Managementfähigkeiten, sondern auch fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben klassischen Anforderungen wie Produktsicherheitsgesetz und CE-Kennzeichnung gewinnen digitale Produkte und Services immer stärker an Bedeutung – hier setzen die Weiterbildungen zum „Digitalen Innovations- und Produktmanager (IHK)“ und “Produkte rechtssicher herstellen und vertreiben” an.

Weiterbildung: Digitaler Innovations- und Produktmanager (IHK)

Die Weiterbildung richtet sich an alle, die den digitalen Wandel aktiv gestalten und zukunftssichere Produkte entwickeln wollen.
Themenschwerpunkte sind etwa:
  • Grundlagen und Trends der Digitalisierung
  • agile Produktentwicklung und innovative Methoden (z. B. KI-Tools, Prototyping)
  • Entwicklung und Markteinführung digitaler Produkte und Services
  • Gestaltung und Bewertung digitaler Geschäftsmodelle
  • Führung und Organisation digitaler Projekte (SCRUM, VUCA)
  • Kenntnis der aktuellen Rechtslage für digitale Produkte und Geschäftsprozesse
  • Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat mit Online-Test und Praxisprojekt.
Die Weiterbildung bietet eine praxisorientierte Verbindung von Innovation, Digitalstrategie und rechtssicherer Produktentwicklung – und ist besonders für Unternehmen relevant, die neue digitale Geschäftsmodelle aufbauen.

Produkte rechtssicher herstellen und vertreiben

Wer ein Produkt entwickelt und vertreibt, nimmt verschiedene Rollen ein: Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur oder Händler.
  • Hersteller ist, wer ein Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke auf den Markt bringt.
  • Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Markt – also auch der Import.
Zu den wichtigsten rechtlichen Anforderungen zählen:
  • Produktsicherheitsgesetz und CE-Kennzeichnung (je nach Produktart)
  • Erfüllung aller relevanten EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften
  • Sorgfaltspflicht entlang des gesamten Lebenszyklus (Entwicklung, Herstellung, Vertrieb):
    • Risikoanalyse und Dokumentation der Produktsicherheit
    • Korrekte Kennzeichnung und Anleitung (z. B. nach EN IEC/IEEE 82079-1)
    • Organisation der Rückverfolgbarkeit
  • Spezielle Anforderungen bei digitalen Produkten: Datenschutz, Urheberrecht, Lizenzbedingungen und das neue Vertragsrecht im Vertrieb digitaler Inhalte.
Praxis-Tipp:
Eine professionelle Recherche aller Vorgaben kann über die EU-Datenbank und die Blue Guides der IHK erfolgen, um das rechtssichere Inverkehrbringen zu garantieren.
Die Weiterbildung gliedert sich in vier Module:
  • Modul 1: Grundlagen zur Produkthaftung und - sicherheit
  • Modul 2: Anforderungen für Industrie und Handelsgüter im Non-Food-Bereich
  • Modul 3: Besonderes Produktsicherheitsrecht - harmonisierte Produkte
  • Modul 4: Product Compliance Management System (PCMS)
Diese können einzeln oder zusammen belegt werden.

FAQ zur rechtssicheren Produktentwicklung und digitalen Innovation

  • Wann gelte ich als Hersteller oder Inverkehrbringer?
    Sobald das Produkt unter eigener Marke vertrieben oder erstmalig innerhalb der EU bereitgestellt wird.
  • Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten?
    Produktsicherheitsgesetz, CE-Kennzeichnung, EU-Richtlinien und – speziell bei digitalen Produkten – Datenschutz und Urheberrechte.
  • Welche Vorteile hat die IHK-Qualifizierung?
    Erwerb aktueller Innovations-, Digitalisierungs- und Rechtskompetenzen, Vernetzung und Praxistransfer, anerkannte Zertifizierung für die Karriere.
Somit verbindet die Weiterbildung methodische Innovationskompetenz und fundierte Rechtskenntnisse im digitalen Produktmanagement – für Produkte, die sicher, marktorientiert und zukunftsfähig sind.
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